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  • ab 01.01.2011 (aktuelle Fassung)

Art. 18 DRG - Änderung der Landkreisordnung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz - DRG)
Amtliche Abkürzung
DRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
203

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Die Landkreisordnung in der Fassung vom 19. Juni 1987 (GBl. S. 289), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Mai 2009 (GBl. S. 185, 190), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 37 Abs. 2 Satz 1 werden nach dem Wort »Beamter« die Worte »auf Zeit« eingefügt.

  2. 2.

    In § 38 Satz 1 wird die Angabe »63. Lebensjahr« durch die Angabe »65. Lebensjahr« ersetzt.