Art. 50 DRG - Änderung der Grundamtsbezeichnungs-Verordnung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz - DRG)
- Amtliche Abkürzung
- DRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 203
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.
Die Grundamtsbezeichnungs-Verordnung vom 28. Januar 1988 (GBl. S. 90), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. September 2007 (GBl. S. 463), wird wie folgt geändert:
- 1.
In § 1 Abs. 1 Satz 1 werden die Worte »nach Vorbemerkung Nummer 1 Abs. 2 Satz 2 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B« durch die Worte »nach § 29 Abs. 1 Satz 2 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg« ersetzt.
- 2.
In § 2 wird die Angabe »§ 104 des Landesbeamtengesetzes« durch die Angabe »§ 56 des Landesbeamtengesetzes« ersetzt.
- 3.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
In Nummer 1 werden die Grundamtsbezeichnungen »Oberwachtmeister« und »Hauptwachtmeister« gestrichen.
- b)
In Nummer 2 wird der Zusatz »Justizbetriebs- 6)« durch den Zusatz »im Justizwachtmeisterdienst 6)« ersetzt.
- c)
Die Fußnote 6 wird wie folgt gefasst:
»6) Nur für die Grundamtsbezeichnungen Obersekretär und Hauptsekretär.«
- 4.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
In Nummer 1 werden die Grundamtsbezeichnungen »Wart« und »Oberwart« gestrichen.
- b)
In Nummer 2 werden nach dem Zusatz »Landwirtschafts- 10)« der Zusatz »Lebensmittel-« und nach dem Zusatz »Verwaltungs- 2)« der Zusatz »Veterinärhygiene-« eingefügt.