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  • ab 01.01.2011 (aktuelle Fassung)

Art. 56 DRG - Änderung der Sitzungsvergütungsverordnung

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz - DRG)
Amtliche Abkürzung
DRG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Baden-Württemberg
Gliederungs-Nr.
203

Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.

Die Sitzungsvergütungsverordnung vom 10. Dezember 1998 (GBl. S. 701) wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In § 1 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe »Besoldungsordnung A« durch die Angabe »Landesbesoldungsordnung A« ersetzt.

  2. 2.

    In § 2 Abs. 1 wird die Angabe »40 DM« durch die Angabe »20,45 Euro« und die Angabe »200 DM« durch die Angabe »102,26 Euro« ersetzt.