Art. 29 DRG - Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zur Reform des öffentlichen Dienstrechts (Dienstrechtsreformgesetz - DRG)
- Amtliche Abkürzung
- DRG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Baden-Württemberg
- Gliederungs-Nr.
- 203
Red. Anm.: Die Änderungen wurden oder werden entsprechend ihrem Inkrafttreten in das Stammgesetz eingearbeitet.
Das Gesetz zur Errichtung der Landesakademie für Fortbildung und Personalentwicklung an Schulen vom 30. Oktober 2003 (GBl. S. 702) wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 5 Abs. 4 Sätze 2 bis 8 werden gestrichen.
- 2.
In § 11 Abs. 3 wird die Angabe »§ 96 des Landesbeamtengesetzes« durch die Angabe »§ 48 des Beamtenstatusgesetzes und § 59 des Landesbeamtengesetzes« ersetzt.