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§ 1 ThürKWO - Wahlberechtigung für Staatsangehörige anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaften (1)

Bibliographie

Titel
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Amtliche Abkürzung
ThürKWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2021-2

Personen, die die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaats der Europäischen Union besitzen, sind unter denselben Bedingungen wahlberechtigt und wählbar wie Deutsche.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).