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  • ab 18.02.1994 (außer Kraft)

Anlage 1 ThürKWO - Anlage 1
(§ 11 ThürKWO) (1)

Bibliographie

Titel
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Amtliche Abkürzung
ThürKWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2021-2
Gemeinde/Stadt
____________________________________
Landkreis
____________________________________
Stimmbezirk
____________________________________
Abschluss des Wählerverzeichnisses
für die
[_] Ortsbürgermeisterwahl
[_] Bürgermeister-/Oberbürgermeisterwahl
[_] Gemeinderatsmitglieder-/Stadtratsmitgliederwahl
[_] Landratswahl
[_] Kreistagsmitgliederwahlam ...
   Das Wählerverzeichnis hat nach der am
Datum
________________veröffentlichten Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht in der Zeit vom
Datum
________________bis zum
Datum
________________ausgelegen.
Anzahl
________________Blätter umfasst das Wählerverzeichnis.
KennbuchstabeBerichtigt nach § 31 Abs. 2 Satz 2 ThürKWO(1)Berichtigt nach § 31 Abs. 2 Satz 3 ThürKWO(1)
A1A1A1
Personen wahlberechtigt laut Wählerverzeichnis ohne Sperrvermerk "W" (Wahlschein)PersonenPersonen
A2A2A2
Personen wahlberechtigt laut Wählerverzeichnis mit Sperrvermerk "W" (Wahlschein)PersonenPersonen
A1 + A2A1 + A2A1 + A2
Personen insgesamt im Wählerverzeichnis eingetragenPersonenPersonen
DatumDatum
Datum
UnterschriftDie Wahlvorsteherin oder der WahlvorsteherDie Wahlvorsteherin oder der Wahlvorsteher
Dienstsiegel

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).

(1) Amtl. Anm.:

Nur ausfüllen, wenn nach Abschluss des Wählerverzeichnisses an eingetragene Wahlberechtigte Wahlscheine erteilt worden sind.

(1) Amtl. Anm.:

Nur ausfüllen, wenn noch am Wahltag an erkrankte (eingetragene) Wahlberechtigte Wahlscheine erteilt worden sind.