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  • ab 18.02.1994 (außer Kraft)

Anlage 5 ThürKWO - Anlage 5
(§ 18 Abs. 1 ThürKWO) (1)

Bibliographie

Titel
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Amtliche Abkürzung
ThürKWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2021-2
An den/die Gemeinde-/Landkreiswahlleiter/inEingangsdatum, Uhrzeit und Unterschrift
_______________________________
_______________________________
Wahlvorschlag
____________________________________________________________________
Name der Partei oder Wählergruppe (Kennwort)
____________________________________________________________________
für die
[_]Ortsbürgermeisterwahl
[_]Bürgermeister-/Oberbürgermeisterwahl
[_]Gemeinderatsmitglieder-/Stadtratsmitgliederwahl
[_]Landratswahl
[_]Kreistagsmitgliedswahl
in der/dem
Ortschaft/Gemeinde/Stadt/Landkreis
am ...

Es werden folgende Bewerberinnen und Bewerber vorgeschlagen (bei Ortsbürgermeisterwahlen, Bürgermeister-/Oberbürgermeisterwahlen und Landratswahlen nur einen Bewerber nennen):

Lfd. Nr.Nachname,
Vorname
GeburtsdatumBerufHauptwohnung,
Straße, Haus-Nr.,
PLZ, Wohnort
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Nachname, Vorname
Beauftragte/r ist:
Straße, Haus-Nr., PLZ, Wohnort
Nachname, Vorname
Stellvertreter/in ist:
Straße, Haus-Nr., PLZ, Wohnort
Dem Wahlvorschlag sind folgende Anlagen beigefügt:
____Erklärungen der Bewerberinnen und Bewerber (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 ThürKWO)
____Bescheinigungen der Wählbarkeit der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Wahlberechtigung der Unterzeichner des Wahlvorschlags
____Ausfertigung der Niederschrift über den Verlauf der Versammlung der wahlberechtigten Mitglieder oder wahlberechtigten Angehörigen oder der wahlberechtigten Delegierten nebst Versicherungen an Eides Statt (§ 15 Abs. 2 ThürKWG)
____Anlagen insgesamt
Lfd. Nr.Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift
(in Maschinen- oder Druckschrift)
Persönliche und handschriftliche Unterschrift
 1
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10

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).