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  • ab 18.02.1994 (außer Kraft)

Anlage 21a ThürKWO - Anlage 21a (1)

Bibliographie

Titel
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Amtliche Abkürzung
ThürKWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2021-2

Ortsbürgermeisterwahlen, Bürgermeister-/Oberbürgermeisterwahlen und Landratswahlen, falls mindestens zwei Wahlvorschläge zur Wahl zugelassen waren:

5.
Die Aufrechnung der Ergebnisse sämtlicher Stimmbezirke einschließlich des Ergebnisses der Briefwahl ergab folgendes Gesamtergebnis:

AWahlberechtigte insgesamt[_______]
BZahl der Wähler[_______]
CUngültige Stimmabgaben[_______]
DGültige Stimmabgaben[_______]

5.1
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf:

Listen-
Nr.
Kennwort des Wahlvorschlags der Partei/Wählergruppe/des Einzelbewerbers/der EinzelbewerberinStimmen
Zusammen

5.2
Mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmern entfallen auf folgenden Bewerber:

Vor- und Nachname
Er/Sie ist zum[_]  Ortsbürgermeister
[_]  Bürgermeister/Oberbürgermeister
[_]  Landratgewählt.

5.3
Kein Bewerber hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.

Folgende zwei Bewerber haben die höchsten Stimmenzahlen erhalten:

Vor- und Nachname
Vor- und Nachname

Sie nehmen an der Stichwahl teil.

5.4
Zwischen folgenden Bewerbern muss wegen Stimmengleichheit das Los entscheiden, wer in die Stichwahl kommt:

Vor- und Nachname
Vor- und Nachname
Vor- und Nachname

5.5
Das von einem Beisitzer hergestellte und vom Vorsitzenden des Wahlausschusses gezogene Los erbrachte folgendes Ergebnis:

An der Stichwahl nehmen teil:

Vor- und Nachname
Vor- und Nachname

Der Wahlausschuss hat sich vor der Ziehung von der Ordnungsmäßigkeit der Lose überzeugt.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).