Anlage 18 ThürKWO - Anlage 18
(§ 45 Abs. 2 ThürKWO) (1)
Bibliographie
- Titel
- Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
- Amtliche Abkürzung
- ThürKWO
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Thüringen
- Gliederungs-Nr.
- 2021-2
Gemeinde/Stadt | Landkreis | |||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Gemeindewahlleiter/in | Landkreiswahlleiter/in | |||||||
Schnellmeldung(1) | ||||||||
über das Gesamtergebnis der | ||||||||
[_] | Ortsbürgermeisterwahl | |||||||
[_] | Bürgermeister-/Oberbürgermeisterwahl | |||||||
[_] | Gemeinderatsmitglieder-/Stadtratsmitgliederwahl | |||||||
[_] | Landratswahl | |||||||
[_] | Kreistagsmitgliederwahl | |||||||
für die/den | ||||||||
Ortschaft/Gemeinde/Stadt/Landkreis | ||||||||
am ... | ||||||||
Zahl der | ||||||||
A | Wahlberechtigte | ______ | ||||||
B | Zahl der Wähler | ______ | ||||||
C | Ungültigen Stimmabgaben | ______ | ||||||
D | Gültigen Stimmabgaben | ______ | ||||||
Bei Ortsbürgermeisterwahlen, Bürgermeister-/Oberbürgermeisterwahlen und Landratswahlen falls mindestens zwei Wahlvorschläge zur Wahl zugelassen waren: | ||||||||
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf: | ||||||||
Hinweis: | ||||||||
Jetzt Anlage 21a verwenden. | ||||||||
Es werden die Angaben aus der Niederschrift des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses zu 5.1, 5.2, 5.3 oder 5.5 benötigt. | ||||||||
Die Angaben aus den entsprechenden Feldern übernehmen und der Schnellmeldung beifügen. | ||||||||
Bei Gemeinderatsmitglieder-/Stadtratsmitgliederwahlen und Kreistagsmitgliederwahlen (bei Verhältnswahl): | ||||||||
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf: | ||||||||
Hinweis: | ||||||||
Jetzt Anlage 21b verwenden. | ||||||||
Es werden die Angaben aus der Niederschrift des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses zu 5.1, 5.2 und 5.3 benötigt. | ||||||||
Die Angaben aus den entsprechenden Feldern übernehmen und der Schnellmeldung beifügen. | ||||||||
Bei Mehrheitswahl (falls nur ein oder gar kein Wahlvorschlag zugelassen war): | ||||||||
Von den gültigen Stimmabgaben entfielen auf: | ||||||||
Hinweis: | ||||||||
Jetzt Anlage 21c verwenden. | ||||||||
Es werden die Angaben aus der Niederschrift des Wahlausschusses zur Feststellung des Wahlergebnisses zu 5.1, 5.2, 5.3 oder 5.5 bzw. 5.6 und 5.8 benötigt. | ||||||||
Die Angaben aus den entsprechenden Feldern übernehmen und der Schnellmeldung beifügen. | ||||||||
Bei telefonischer Weitermeldung Hörer erst auflegen, wenn die Zahlen wiederholt sind! | ||||||||
Durchgegeben | Uhrzeit | Aufgenommen | ||||||
Unterschrift der meldenden Person | Unterschrift der aufnehmenden Person | |||||||
Die Schnellmeldung ist nach Ermittlung des Wahlergebnisses sofort weiterzugeben! | ||||||||
Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).
dieser Vordruck ist vom Gemeindewahlleiter oder Landkreiswahlleiter zur Meldung des vorläufigen Gesamtergebnisses der betreffenden Wahl zu verwenden