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  • ab 18.02.1994 (außer Kraft)

Anlage 2 ThürKWO - Anlage 2
(§ 12 ThürKWO) (1)

Bibliographie

Titel
Thüringer Kommunalwahlordnung (ThürKWO)
Amtliche Abkürzung
ThürKWO
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
2021-2
Wahlbenachrichtigung
für die (1)Entgelt bezahlt
[_] Ortsbürgermeisterwahlbeim Postamt
[_] Bürgermeister-/Oberbürgermeisterwahl
[_] Gemeinderatsmitglieder-/Stadtratsmitgliederwahl
[_] LandratswahlFalls verzogen, nicht nachsenden, sondern
[_] Kreistagsmitgliederwahlmit neuer Anschrift an Absender zurück.
am Sonntag, den ... (2) von ... bis ...(3)
Sie sind in das Wählerverzeichnis eingetragen und können im unten angegebenen Wahlraum wählen. Bringen Sie diese Benachrichtigung zur Wahl mit und halten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Haben Sie die Wahlbenachrichtigungskarte verlegt oder verloren, können Sie trotzdem wählen.   Frau/Herrn
Wenn Sie durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein. Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheines ist, dass einer der im rückseitigen Wahlscheinantrag genannten Gründe vorliegt. Füllen Sie in diesem Fall den Wahlscheinantrag aus und übersenden Sie ihn in einem frankierten Briefumschlag an den Gemeindewahlleiter. Wahlscheinanträge werden nur bis zum ... (2) , 12 Uhr entgegengenommen, bei plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 12 Uhr.
Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Wahlschein und Briefwahlunterlagen sind beim Gemeindewahlleiter abzuholen; sie können ausnahmsweise aus den rückseitig genannten Gründen auch durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden.
Gemeinde/Stadt:
Stimmbezirk/Wählerverz.-Nr.
Wahlraum und Wahlort:
Wahlscheinantrag nur ausfüllen, unterschreiben und absenden, wenn Sie nicht in Ihrem Wahlraum, sondern durch Briefwahl wählen wollen. Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Nur in frankiertem
An die Gemeindewahlleiterin/den GemeindewahlleiterUmschlag absenden
(Entgelt 1,- DM)!
Antrag auf die Erteilung eines Wahlscheines
für die Kommunalwahlen am Sonntag, den ...(2)
(Nachstehende Angaben in Druckschrift machen, Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen.)
Ich beantrage die Erteilung eines Wahlscheines[_] für die Wahl
und/oder  [_] für eine Stichwahl
Nachname: _____________________________________
Vornamen: _____________________________________Für amtliche Vermerke
Geburtsdatum: _________________________________Eingegangen:
Wohnung: ______________________________________
         ______________________________________Stimmbezirk
         Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort
Es wird versichert, dass einer der nachstehend aufgeführten Gründe für die Erteilung eines Wahlscheines gegeben ist:Lfd. Nr. des Wähler-
verzeichnisses
[_]Abwesenheit am Wahltag während der Wahlhandlung aus wichtigem Grund;
[_]Verlegung der Wohnung ab dem        (4) in einen anderen Stimmbezirk, so dass nicht zugemutet werden kann, den Wahlraum aufzusuchen; Sperrvermerk "W" im Wähler-
verzeichnis eingetragen
[_]berufliche Gründe, Krankheit, hohes Alter, körperliches Gebrechen oder ein sonstiger körperlicher Zustand, so dass der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann.

Nr. des Wahlscheins
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen Unterlagen
[_]werden abgeholt (siehe untenstehenden Hinweis).abgesandt/
[_]können von mir sebst aus beruflichen Gründen, infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder aus ähnlichen Gründen nicht abgeholt werden. Sie sollen mir für die Wahl und/oder eine Stichwahlausgehändigt/überbracht am:
[_]an meine obige Anschrift geschickt werden.Antrag wurde
[_]an mich an folgende Anschrift geschickt werden.abgelehnt - Bescheid erteilt am:
_____________________________________
(Vor- und Nachname)Z. d. A.
_____________________________________
Straße, Hausnummer, PLZ, Ort)
_______________________, den __________________
(Ort)
Unterschrift: _________________________________
________________________________________________________________
Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für eine andere Person ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und diese Unterlagen der wahlberechtigten Person nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt oder amtlich überbracht werden können.

(1) Red. Anm.:

Außer Kraft am 7. März 2009 durch § 55 Absatz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65). Zur weiteren Anwendung s. § 55 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung vom 2. März 2009 (GVBl. S. 65).

(1) Amtl. Anm.:

Zutreffendes ankreuzen.

(2) Amtl. Anm.:

Datum eintragen.

(3) Amtl. Anm.:

Dauer der Wahlhandlung eintragen.

(2) Amtl. Anm.:

Datum eintragen.

(2) Amtl. Anm.:

Datum eintragen.