Art. 3 HBG 2023/2024 - Änderung des Sächsischen Förderfondsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 (Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024 - HBG 2023/2024)
- Amtliche Abkürzung
- HBG 2023/2024
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 520-5:23A
Das Sächsische Förderfondsgesetz vom 15. Dezember 2010 (SächsGVBl. S. 387, 389), das zuletzt durch Artikel 23 der Verordnung vom 12. April 2021 (SächsGVBl. S. 517) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 1 wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
In Nummer 8 wird das Komma durch das Wort "und" ersetzt.
- bb)
Die Nummern 9 bis 11 werden durch folgende Nummer 9 ersetzt:
‚9.
den "Darlehensfonds zur Markteinführung innovativer Produkte Sachsen"‘.
- b)
Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 eingefügt:
"(2) Der Freistaat Sachsen errichtet zum 1. Januar 2023 den "Darlehensfonds für den Mittelstand" als nicht rechtsfähiges Sondervermögen mit eigener Wirtschafts- und Rechnungsführung als Rechtsnachfolger der Sondervermögen nach Absatz 1 Nummer 3, 7 und 9. Die Sondervermögen nach Absatz 1 Nummer 3, 7 und 9 sind Bestandteile des Sondervermögens "Darlehensfonds für den Mittelstand"."
- c)
Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.
- 2.
§ 2 wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
Die Nummer 11 wird aufgehoben.
- bb)
Folgende Nummer 12 wird angefügt:
"12.
des "Darlehensfonds für den Mittelstand" entsprechend Anlage 12."
- b)
Absatz 3 wird wie folgt gefasst:
"(3) Die Sondervermögen gemäß § 1 Absatz 1 und 2 mit Ausnahme des Fonds gemäß § 1 Absatz 1 Nummer 1 werden als revolvierende Fonds ausgestaltet."
- 3.
§ 3 wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 4 wird wie folgt gefasst:
"(4) Rückflüsse aus der Mittelverwendung und -verwaltung einschließlich Zinsen sowie sonstige Erträge aus der Mittelanlage bei den unter § 1 Absatz 1 und 2 genannten Sondervermögen fließen, sofern nachfolgend nicht anders geregelt, dem jeweiligen Sondervermögen zu. Rückflüsse aus der Mittelverwendung und -verwaltung sowie Zinsen und sonstige Erträge fließen vorbehaltlich EU-rechtlicher Zweckbindungen bei den Sondervermögen nach § 1 Absatz 1 Nummer 3, 7 und 9 dem nach § 1 Absatz 2 neu errichteten Sondervermögen "Darlehensfonds für den Mittelstand" zu."
- b)
Folgender Absatz 5 wird angefügt:
"(5) Unter Berücksichtigung bestehender Zweckbindungen werden nach Maßgabe des jeweiligen Haushaltsgesetzes Mittel der Sondervermögen entnommen und an den Staatshaushalt zurückgeführt."
- 4.
§ 4 wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
Die Nummer 11 wird aufgehoben.
- bb)
Folgende Nummer 12 wird angefügt:
"12.
der "Darlehensfonds für den Mittelstand" in Zuständigkeit des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr."
- b)
Absatz 4 wird aufgehoben.
- c)
In Absatz 5 werden die Wörter "vom 29. April 2015 (SächsGVBl. S. 349)" durch die Wörter "vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578)" ersetzt.
- 5.
In Anlage 1 Satz 2 Nummer 2 Buchstabe b wird das Wort "Erwerbern" durch die Wörter "Erwerberinnen und Erwerbern" ersetzt.
- 6.
In Anlage 2 werden die Wörter "dient darüber hinaus zur Abfinanzierung der Altverpflichtungen der bisherigen Bund-Länder-Wohnungsbauprogramme" durch die Wörter "kann bis 31.12.2025 bei finanziellen Belastungen, die Vermietern von Wohnungen im Freistaat Sachsen im Zusammenhang mit den steigenden Energiepreisen vorübergehend entstehen, auch für entsprechend befristete Darlehen an nicht-börsennotierte Vermieter zur Liquiditätssicherung eingesetzt werden, soweit diese sich am Kapitalmarkt nicht oder nur mit hohen Risikoaufschlägen mit Fremdkapital versorgen können" ersetzt.
- 7.
In Anlage 3 wird im letzten Satz nach dem Wort "und" das Wort "auf" eingefügt.
- 8.
In Anlage 7 wird das Wort "Existenzgründer" durch die Wörter "Existenzgründerinnen und Existenzgründer" ersetzt.
- 9.
Die Anlage 11 wird aufgehoben.
- 10.
Folgende Anlage 12 wird angefügt:
"Anlage 12
(zu § 2 Absatz 1 Nummer 12)
Zweck und Mittelverwendung des Sondervermögens "Darlehensfonds für den Mittelstand"
Der Fonds dient der Förderung und Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für Vorhaben von Existenzgründerinnen und Existenzgründern, von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen durch Gewährung öffentlich-rechtlicher Darlehen mit und ohne Nachrangcharakter.
Die Darlehen können insbesondere für Vorhaben zur Gründung, zur Markteinführung, zum Wachstum sowie zur Digitalisierung ausgereicht werden."