Art. 1 HBG 2023/2024 - Änderung des Sächsischen Besoldungsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 (Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024 - HBG 2023/2024)
- Amtliche Abkürzung
- HBG 2023/2024
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 520-5:23A
Die Anlage 2 zum Sächsischen Besoldungsgesetz vom 18. Dezember 2013 (SächsGVBl. S. 970, 1005), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (SächsGVBl. S. 450) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
In der Besoldungsgruppe B 2 werden nach den Wörtern "Vizepräsident des Landesamts für Straßenbau und Verkehr" ein Zeilenumbruch und die Wörter "Vizepräsident des Landesamts für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie" eingefügt.
- 2.
Die Besoldungsgruppe B 3 wird wie folgt geändert:
- a)
Die Wörter "Geschäftsführer des Staatsbetriebs Geobasisinformation und Vermessung Sachsen" werden gestrichen.
- b)
Vor den Wörtern "der Bereitschaftspolizei" werden die Wörter "des Präsidiums" eingefügt.
- c)
Das Wort "Polizeidirektion" wird durch die Angabe "Polizeidirektion3)" ersetzt.
- d)
Nach den Wörtern "Präsident der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen" werden ein Zeilenumbruch und die Wörter "Präsident des Landesamts für Geobasisinformation Sachsen" eingefügt.
- e)
Die Wörter "Vizepräsident bei der Landesdirektion Sachsen3)" werden durch die Wörter "Vizepräsident bei der Landesdirektion Sachsen4)" ersetzt.
- f)
Die Fußnote 3 wird die Fußnote 4.
- g)
Nach den Wörtern "Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16 oder B 2." werden ein Zeilenumbruch und die Wörter "3) Soweit nicht in Besoldungsgruppe B 4." eingefügt.
- 3.
In der Besoldungsgruppe B 4 werden die Wörter "- als Leiter einer Polizeidirektion mit mehr als 2 000 Bediensteten -" durch folgende Wörter ersetzt:
"- als Leiter der Polizeidirektion Chemnitz -
- als Leiter der Polizeidirektion Dresden -
- als Leiter der Polizeidirektion Leipzig -"