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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Art. 14 HBG 2023/2024 - Änderung des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens "Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet"

Bibliographie

Titel
Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 (Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024 - HBG 2023/2024)
Amtliche Abkürzung
HBG 2023/2024
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
520-5:23A

In § 4 Absatz 8 Satz 1 des Gesetzes über die Errichtung eines Sondervermögens "Fonds für digitale Teilhabe und schnelles Internet" vom 14. Dezember 2018 (SächsGVBl. S. 782, 783), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 743) geändert worden ist, wird die Angabe "10 000 000 Euro" durch die Angabe "12 000 000 Euro" ersetzt.