Art. 7 HBG 2023/2024 - Änderung des Sächsischen Verwaltungsorganisationsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 (Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024 - HBG 2023/2024)
- Amtliche Abkürzung
- HBG 2023/2024
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 520-5:23A
Das Sächsische Verwaltungsorganisationsgesetz vom 25. November 2003 (SächsGVBl. S. 899), das zuletzt durch Artikel 14 des Gesetzes vom 21. Mai 2021 (SächsGVBl. S. 578) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
§ 1 Absatz 2 wird wie folgt gefasst:
"(2) Dieses Gesetz gilt nicht für die Organe der Rechtspflege, den Rechnungshof, den Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, die Verwaltung des Landtages, die Sächsische Landesbeauftragte oder den Sächsischen Landesbeauftragten zur Aufarbeitung der SED-Diktatur und die Sächsische Datenschutzbeauftragte oder den Sächsischen Datenschutzbeauftragten."
- 2.
In § 3 werden nach dem Wort "Staatsregierung," die Wörter "die Ministerpräsidentin oder" eingefügt.
- 3.
In § 4 werden nach dem Wort "Geschäftsbereiches" die Wörter "die Ministerpräsidentin oder" eingefügt.
- 4.
In § 6 Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort "Sitz" die Wörter "der Präsidentin oder" eingefügt.
- 5.
§ 9 wird wie folgt geändert:
- a)
Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
In Nummer 2 wird das Wort "sowie" durch ein Komma ersetzt.
- bb)
In Nummer 3 wird der Punkt am Ende durch das Wort "sowie" ersetzt.
- cc)
Folgende Nummer 4 wird angefügt:
"4.
die Stiftung "Fürst-Pückler-Park Bad Muskau" als Sondervermögen."
- b)
Folgender Absatz 3 wird angefügt:
"(3) Die Stiftung "Fürst-Pückler-Park Bad Muskau" erhält das gesamtstaatlich-kulturhistorisch bedeutsame Ensemble des Fürst-Pückler-Parks Bad Muskau nach historischem Vorbild und entsprechend den Kriterien des Übereinkommens vom 16. November 1972 zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt (BGBl. 1977 II S. 213, 215)."
- 6.
§ 15a wird wie folgt geändert:
- a)
In Absatz 1 Nummer 2 werden die Wörter "der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen" durch die Wörter "das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen" ersetzt.
- b)
In Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter "Der Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen" durch die Wörter "Das Landesamt für Geobasisinformation Sachsen" ersetzt.