Gesetz über das Meldewesen im Land Brandenburg
(Brandenburgisches Meldegesetz - BbgMeldeG)

Bibliographie

Titel
Gesetz über das Meldewesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Meldegesetz - BbgMeldeG)
Amtliche Abkürzung
BbgMeldeG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
221-1

In der Fassung vom 26. Mai 1999 (GVBl. I S. 174)

Zuletzt geändert durch Artikel 14 des Gesetzes vom 17. Dezember 2003 (GVBl. I S. 298)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Meldebehörden1
Aufgaben der Meldebehörden2
Speicherung von Daten3
Ordnungsmerkmale4
Zweckbindung der Daten5
Meldegeheimnis6
Abschnitt 2
Schutzrechte
Schutzwürdige Belange der Betroffenen7
Rechte der Betroffenen8
Auskunft an den Betroffenen und Aufenthaltsbescheinigung9
Berichtigung des Melderegisters10
Löschung und Aufbewahrung von Daten11
Kreismeldekartei11a
Abschnitt 3
Meldepflichten
Allgemeine Meldepflicht12
Datenerhebung13
Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers14
Begriff der Wohnung15
Mehrere Wohnungen16
Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht17
Auskunftspflicht des Meldepflichtigen18
Auskunftspflicht des Wohnungsgebers19
Binnenschiffer und Seeleute20
Erstaufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte für Aussiedler, Asylbewerber und Ausländer20a
Abschnitt 4
Befreiung von der Meldepflicht
Diplomaten und andere bevorrechtigte Personen21
Gemeinschaftsunterkunft22
Kurzfristiger Aufenthalt23
Beherbergungsstätten24
(aufgehoben)25
Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen26
Abschnitt 5
Datenübermittlungen
Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden27
Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen28
Regelmäßige Datenübermittlungen29
Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften30
Datenübermittlungen an den Suchdienst31
Melderegisterauskunft32
Auskunftssperren32a
Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen33
Übermittlung von bestrittenen Daten33a
Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften
Ordnungswidrigkeiten34
Abschnitt 7
Automatisierte Datenverarbeitung im Auftrag
Zulässigkeit der automatisierten Datenverarbeitung im Auftrag35
Besonderheiten des Verfahrens bei der automatisierten Datenverarbeitung im Auftrag36
Abschnitt 8
Übergangs- und Schlussbestimmungen
(aufgehoben)37
Übergangsvorschrift für die Meldebehörden38
(aufgehoben)39
(aufgehoben)40
(aufgehoben)41
(In-Kraft-Treten)42