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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2023/2024 - Feststellung des Haushaltsplanes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Haushaltsgesetz 2023/2024 - HG 2023/2024)
Amtliche Abkürzung
HG 2023/2024
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
520-2:23

Durch dieses Gesetz wird der Haushaltsplan des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf

  1. 1.

    24 261 303 000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 und

  2. 2.

    25 083 152 600 Euro für das Haushaltsjahr 2024

festgestellt. Der Gesamtplan ist in der Anlage enthalten.

Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch § 13 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 686)