§ 1 HG 2023/2024 - Feststellung des Haushaltsplanes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Haushaltsgesetz 2023/2024 - HG 2023/2024)
- Amtliche Abkürzung
- HG 2023/2024
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 520-2:23
Durch dieses Gesetz wird der Haushaltsplan des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 in Einnahmen und Ausgaben auf
- 1.
24 261 303 000 Euro für das Haushaltsjahr 2023 und
- 2.
25 083 152 600 Euro für das Haushaltsjahr 2024
festgestellt. Der Gesamtplan ist in der Anlage enthalten.
Außer Kraft am 1. Januar 2025 durch § 13 Absatz 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 686)