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  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024
(Haushaltsgesetz 2023/2024 - HG 2023/2024)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplanes des Freistaates Sachsen für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 (Haushaltsgesetz 2023/2024 - HG 2023/2024)
Amtliche Abkürzung
HG 2023/2024
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
520-2:23

Vom 20. Dezember 2022 (SächsGVBl. S. 686)

Der Sächsische Landtag hat am 20. Dezember 2022 das folgende Gesetz beschlossen:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Feststellung des Haushaltsplanes1
Kreditermächtigungen2
Konjunkturpolitisch bedingte Maßnahmen3
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen4
Gewährleistungen5
Stellenplan6
Ausnahmen von der Stellenplanbindung7
Ergänzende Regelung zu § 17 Absatz 5 und 6 der Sächsischen Haushaltsordnung7a
Ergänzende Regelung zu § 47 der Sächsischen Haushaltsordnung7b
Ergänzende Regelung zu § 49 der Sächsischen Haushaltsordnung7c
Ergänzende Regelung zu § 50 der Sächsischen Haushaltsordnung7d
Leistungsorientierte Besoldung und außertarifliche Leistungsprämien7e
Besondere Regelungen zur Personalbewirtschaftung an Hochschulen7f
Beschäftigung schwerbehinderter Menschen8
Übertragung von Ausgaben, Deckungsfähigkeit9
Sonstige Ermächtigungen10
Förderprogramme der Europäischen Union11
Bewegliche Sachen und Grundstücke12
Inkrafttreten, Außerkrafttreten13