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§ 2 BesG - Bremische Besoldungsordnungen

Bibliographie

Titel
Bremisches Besoldungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BesG,HB
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bremen
Gliederungs-Nr.
2042-a-2

(1) Die Zuordnung der bundesrechtlich nicht geregelten Ämter zu den Besoldungsgruppen der Besoldungsordnungen A und B, die Amtsbezeichnungen in diesen Ämtern und die Gewährung besonderer landesrechtlicher Zulagen richten sich nach der Anlage 1 - Bremische Besoldungsordnungen -

(2) Die Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 12a sind im Anhang 1 zu den Bremischen Besoldungsordnungen ausgewiesen. Der Familienzuschlag bemisst sich nach der Anlag V des Bundesbesoldungsgesetzes.