Meldegesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landesmeldegesetz - LMG -)

Bibliographie

Titel
Meldegesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesmeldegesetz - LMG -)
Amtliche Abkürzung
LMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
210-3

In der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juni 2004 (GVOBl. Schl.-H. S. 214)

Zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27. November 2012 (GVOBl. Schl.-H. S. 737)

Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 16. März 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 96)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt I
Allgemeine Vorschriften
Meldebehörden1
Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden2
Speicherung von Daten3
Zweckbindung der Daten4
Abschnitt II
Schutzrechte
Schutzwürdige Interessen der Betroffenen5
Rechte der Betroffenen6
Auskunft an die Betroffenen, Meldebescheinigung7
Berichtigung und Fortschreibung von Daten8
Löschung und Aufbewahrung von Daten9
Übernahme von Daten durch Archive10
Abschnitt III
Allgemeine Meldepflicht
An- und Abmeldung11
Rechte und Pflichten der Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber12
Begriff der Wohnung13
Mehrere Wohnungen14
Datenerhebung15
Auskunftspflichten16
Befreiung von der Meldepflicht17
Ausnahmen von der Meldepflicht18
Abschnitt IV
Besondere Meldepflichten
Binnenschifferinnen und Binnenschiffer, Seeleute19
Beherbergungsstätten20
Besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten21
Krankenhäuser und Heime22
Abschnitt V
Datenübermittlungen
Datenübermittlungen zwischen den Meldebehörden23
Datenübermittlungen an andere Behörden oder sonstige öffentliche Stellen24
Regelmäßige Datenübermittlungen an Behörden und den NDR25
Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften26
Melderegisterauskunft27
Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen28
Melderegisterauskunft an den Kirchlichen Suchdienst29
Übermittlung von bestrittenen Daten30
Abschnitt VI
Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten31
Abschnitt VII
Sonstige Vorschriften, Schlussvorschriften
Meldegeheimnis32
Verordnungsermächtigungen33
In-Kraft-Treten34