Meldegesetz für das Land Schleswig-Holstein
(Landesmeldegesetz - LMG)

Bibliographie

Titel
Meldegesetz für das Land Schleswig-Holstein (Landesmeldegesetz - LMG)
Amtliche Abkürzung
LMG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
210-3

In der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2015 (GVOBl. Schl.-H. S. 344, 403)

Inhaltsübersicht§§
Meldebehörden1
Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei2
Regelmäßige Datenübermittlungen an das Finanzamt3
Datenübermittlungen an Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden4
Datenübermittlungen an andere öffentliche Stellen5
Regelmäßige Datenübermittlungen an das Landesamt für soziale Dienste6
Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatsangehörigkeitsbehörde7
Datenübermittlungen an den Norddeutschen Rundfunk8
Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften9
Besondere Meldescheine in Beherbergungsstätten10
Verordnungsermächtigungen11