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Schleswig-Holstein
LMG,SH - Landesmeldegesetz
LMG,SH - Landesmeldegesetz
LMG,SH - Landesmeldegesetz
§ 1 LMG, Meldebehörden
§ 2 LMG, Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatskanzlei
§ 3 LMG, Regelmäßige Datenübermittlungen an die untere Standesamtsaufsichtsbehörde
§ 4 LMG, Datenübermittlungen an öffentliche Stellen
§ 5 LMG, Datenübermittlungen an die Kreise und kreisfreien Städte oder die von ihr mit der Durchführung betrauten Stelle
§ 6 LMG, Regelmäßige Datenübermittlungen an das Landesamt für soziale Dienste
§ 7 LMG, Regelmäßige Datenübermittlungen an die Staatsangehörigkeitsbehörde
§ 8 LMG, Datenübermittlungen an den Norddeutschen Rundfunk
§ 9 LMG, Datenübermittlungen zwischen Meldebehörden und öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften
§ 10 LMG, Besondere Meldescheine in Beherbergungsstätten
§ 11 LMG, Verordnungsermächtigungen