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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2024 - Feststellung des Haushaltsplanes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2024,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein für das Haushaltsjahr 2024 wird in Einnahme und Ausgabe auf

23.500.385.300 Euro

sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf

2.278.327.000 Euro

festgestellt.