Versionsverlauf


  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024
(Haushaltsgesetz 2024)

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2024,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Vom 21. März 2024 (GVOBl. Schl.-H. S. 106)

Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Inhaltsübersicht(1)§§
Feststellung des Haushaltsplanes1
Kreditermächtigungen, derivative Finanzgeschäfte2
Kredit- und Zinsmanagement3
Haushaltswirtschaftliche Sperren4
Betragsgrenzen bei über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen5
Zusätzliche Ausgaben und Verpflichtungen6
Bewirtschaftung des Einzelplans 127
Allgemeine und Einzelplan übergreifende Bewirtschaftungsregeln8
Struktur- und Funktionalreform9
Deckungsfähigkeit und Rücklagen10
Stellenpläne und Stellenübersichten11
Leerstellen12
Ausbringung und Umsetzung von Planstellen und Stellen13
Ermächtigungen für sonstige Personal bewirtschaftende Maßnahmen14
Übernahme von geprüften Nachwuchskräften15
Grundstücksangelegenheiten16
Sonstige Vermögensgegenstände17
Bürgschaften und andere Sekundärverpflichtungen18
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport19
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Finanzministeriums20
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz21
Hochschulen und Forschungsinstitute22
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus23
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur24
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Justiz und Gesundheit25
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung26
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur27
Ermächtigungen für den Geschäftsbereich des Ministerpräsidenten - Staatskanzlei28
Ermächtigungen für den Einzelplan 1429
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)30
Ermächtigung zur Änderung der Ansätze für die Gemeinschaftsaufgaben31
Solländerungen32
Schulgirokonten33
Ergänzende Bestimmung zum Gesetz über die Stiftungsuniversität zu Lübeck34
Weitergeltung von Bestimmungen35
Inkrafttreten36
Gesamtplan des Landeshaushaltsplans 2024Anlage

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.