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  • ab 01.01.2024 (aktuelle Fassung)

§ 32 HG 2024 - Solländerungen

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2024 (Haushaltsgesetz 2024)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2024,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Als Änderung des Haushaltssolls gelten

  1. 1.

    die zusätzlichen Ausgaben und Verpflichtungen sowie die zur Deckung erforderlichen Beträge nach den jeweiligen Bestimmungen des Haushaltsgesetzes und

  2. 2.

    die Umsetzungen nach den jeweiligen Bestimmungen des Haushaltsgesetzes und nach den Haushaltsvermerken im Haushaltsplan.