Anlage 1 BesG - Bremische Besoldungsordnungen
Bibliographie
- Titel
- Bremisches Besoldungsgesetz
- Redaktionelle Abkürzung
- BesG,HB
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bremen
- Gliederungs-Nr.
- 2042-a-2
Vorbemerkungen:
- 1.
Die Amtsbezeichnungen sind in jeder Besoldungsgruppe nach der Buchstabenfolge geordnet. Weibliche Beamte führen die Amtsbezeichnung soweit möglich in der weiblichen Form.
- 2.
Die in den Bremischen Besoldungsordnungen ausgewiesenen Zulagen werden neben anderen Zulagen gewahrt, soweit nichts anderes bestimmt ist. Die Sätze der Zulagen sind Monatsbeträge wie auch die im Anhang 1 zu den Bremischen Besoldungsordnungen ausgewiesenen Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe A 12a. Die Grundgehaltssätze und die Zulagensätze sind jeweils an bundesgesetzliche Regelungen anzupassen und durch den Senator für Finanzen im Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen bekannt zu machen.
- 3.
(aufgehoben)
- 4.
(aufgehoben)
- 5.
Soweit sich die Einreihung in die Besoldungsgruppen nach der Schülerzahl bestimmt, ist von der Zahl der bei Schuljahrsbeginn vorhandenen Schüler jeweils vom Beginn des folgenden Haushaltsjahres an auszugehen. Das gilt auch für Ämter, deren Einreihung in den Bundesbesoldungsordnungen geregelt ist.
- 6.
Soweit sich aus dem Bundesbesoldungsgesetz und den in der Bremischen Besoldungsordnung A getroffenen Regelungen nichts Abweichendes ergibt und die Tätigkeit nicht bereits bei der Einstufung berücksichtigt werden ist, erhalten Lehrkräfte im Eingangs- und ersten Beförderungsamt ihrer Laufbahn
- a)
wenn sie der Besoldungsgruppe A 12 oder einer niedrigeren Besoldungsgruppe angehören, bei Unterricht an einer Sonderschule eine Stellenzulage von EUR 25,56,
- b)
als Pädagogischer Mitarbeiter beim Senator für Bildung und Wissenschaft eine Stellenzulage von EUR 25,56.
- 7.
Die Forschungsstelle Text-, Überlieferungs- und Bildungsgeschichte an der Universität Bremen ist eine Einrichtung im Sinne der Vorbemerkung Nr. 2 Abs. 1 zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B.
Bremische Besoldungsordnung A
- Aufsteigende Gehälter -
Besoldungsgruppe 1
Besoldungsgruppe 2
Besoldungsgruppe 3
Besoldungsgruppe 4
Besoldungsgruppe 5
Besoldungsgruppe 6
Besoldungsgruppe 7
Besoldungsgruppe 8
Besoldungsgruppe 9
Besoldungsgruppe 10
Erste Oberin, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11
Erster Pflegevorsteher, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 11
Jugendleiter(1)
Technischer Lehrer(1)
Besoldungsgruppe 11
Erste Oberin, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10
Erster Pflegevorsteher, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 10
Fachlehrer (1)
Besoldungsgruppe 12
Funklehrer
Lehrer für die Primarstufe und Sekundarstufe I (2)(3)
Besoldungsgruppe 12a
Besoldungsgruppe 13
Fachleiter beim Landesinstitut für Schule
Funkoberlehrer
Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer mit einer Grundschule, mit einer Grund- und Hauptschule oder mit einer Hauptschule verbundenen Realschule mit bis zu 540 Schülern - (7)
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Grundschule mit mehr als 180 bis zu 360 Schülern -
Lehrer für die Primarstufe und Sekundarstufe I (8)
Lehrer für die Primarstufe (9)
Lehrer für die Sekundarstufe I (9)
Lehrer für die Sekundarstufe II (10)
Lehrer für Sonderpädagogik (10)
Oberlehrer im Justizvollzugsdienst (11)
Polizeioberlehrer (12)
Seminarleiter bei der Landeszentrale für politische Bildung
Sonderschullehrer (13)
Zweiter Konrektor
einer mit einer Grundschule, mit einer Grund- und Hauptschule oder mit einer Hauptschule verbundenen Realschule mit mehr als 540 Schülern (12)
Besoldungsgruppe 14
Abteilungsleiter eines Schulzentrums der Sekundarstufe I
- des Haupt- und Realschulzweiges mit bis zu 540 Schülern -
- des Haupt- und Realschulzweiges mit mehr als 540 Schülern (7) -
- der Orientierungsstufe mit bis zu 180 Schülern -
- der Orientierungsstufe mit mehr als 180 Schülern (7) -
- des gymnasialen Zweiges mit bis zu 180 Schülern (16) -
Erster Fachleiter beim Landesinstitut für Schule
Fachbereichsleiter
Jahrgangsleiter an einer Gesamtschule (14)
Konrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer mit einer Grundschule, mit einer Grund- und Hauptschule oder mit einer Hauptschule verbundenen Realschule mit mehr als 540 Schülern -
Leiter der Stadtbildstelle - Bremerhaven -
Ortsamtsleiter (15) , soweit nicht in Besoldungsgruppe A 15
Rektor bei den Justizvollzugsanstalten (11)
Rektor
- einer mit einer Grundschule, mit einer Grund- und Hauptschule oder mit einer Hauptschule verbundenen Realschule mit bis zu 540 Schülern -
- einer mit einer Grundschule, mit einer Grund- und Hauptschule oder mit einer Hauptschule verbundenen Realschule mit mehr als 540 Schülern (7) -
Schulrat (7)
Sonderschulkonrektor
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule mit bis zu 180 Schülern -
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Sonderschule mit mehr als 180 Schülern (7) -
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Förderzentrums mit bis zu 180 Schülern (17)
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Förderzentrums mit mehr als 180 Schülern (7)(17)
Sonderschulrektor
- als Leiter einer Sonderschule mit bis zu 180 Schülern (7) -
- als Leiter eines Förderzentrums mit bis zu 180 Schülern(7)(17)
Besoldungsgruppe 15
Abteilungsdirektor beim Landesinstitut für Schule (18)
Abteilungsleiter in einem Schulzentrum
- der Sekundarstufe II (18) -
- des gymnasialen Zweiges der Sekundarstufe I mit mehr als 180 Schülern -
Direktor der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
Direktor einer Gesamtschule
- mit bis zu 1.000 Schülern (7) -
Direktor eines Schulzentrums
- der Sekundarstufe I mit bis zu 1.000 Schülern (7) -
Direktorstellvertreter des Landesinstituts für Schule (19)
Direktorstellvertreter
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule mit bis zu 1.000 Schülern -
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule mit mehr als 1.000 Schülern (7) -
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Schulzentrums der Sekundarstufe I mit bis zu 1.000 Schülern -
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Schulzentrums der Sekundarstufe I mit mehr als 1.000 Schülern (7)-
- als der ständige Vertreter des Leiters eines Schulzentrums der Sekundarstufe II (7)-
- als der ständige Vertreter des Leiters einer Gesamtschule mit Oberstufe (2) -
Fachdirektor beim Landesinstitut für Schule
Leiter der Pädagogischen Arbeitsstelle - Lehrerfortbildungsinstitut Bremerhaven -
Oberschulrat (20) , soweit nicht in Besoldungsgruppe A 16
Oberstufenleiter
- an einer Gesamtschule -
Ortsamtsleiter (21) , soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14
Schlachthofdirektor - Bremerhaven -
Sonderschulrektor
- als Leiter einer Sonderschule mit mehr als 180 Schülern -
- als Leiter eines Förderzentrums mit mehr als 180 Schülern (17)
Besoldungsgruppe 16
Direktor der Kataster- und Vermessungsverwaltung
Direktor der Verwaltungsschule
Direktor der Volkshochschule
Direktor des Landesamtes für Schulpraxis und Lehrerprüfungen
Direktor des Schlacht- und Viehhofs
Direktor des Landesinstituts für Schule
Direktor einer Gesamtschule
- mit Oberstufe -
- mit mehr als 1.000 Schülern -
Direktor eines Schulzentrums
- der Sekundarstufe I mit mehr als 1.000 Schülern -
- der Sekundarstufe II -
Hauptgeschäftsführer bei der Handwerkskammer Bremen
Leitender Polizeidirektor - als stellvertredender Polizeipräsident - (22)
Oberschulrat, soweit nicht in Besoldungsgruppe A 15
Rektor einer Fachhochschule
Bremische Besoldungsordnung B
- Feste Gehälter -
Besoldungsgruppe 1
Besoldungsgruppe 2
Direktor der Staats- und Universitätsbibliothek
Landesbehindertenbeauftragter
Leitender Branddirektor
- als Leiter der Feuerwehr Bremen -
Leitender Regierungsdirektor, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 3
Direktor der Ortspolizeibehörde Bremerhaven
Rektor der Hochschule Bremerhaven, soweit nicht in den Besoldungsgruppen W 2, W 3
Rektor der Hochschule für Künste Bremen
Besoldungsgruppe 3
Direktor beim Rechnungshof
Kanzler der Universität, soweit nicht in den Besoldungsgruppen W 2, W 3
Landesbeauftragter für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau
Landesbeauftragter für den Datenschutz
Leitender Regierungsdirektor, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 2
Rektor der Hochschule Bremen
Besoldungsgruppe 4
Vizepräsident des Rechnungshofes
Magistratsdirektor - Bremerhaven -
Besoldungsgruppe 5
Landesschulrat
Polizeipräsident
Rektor der Universität Bremen, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 6
Sprecher des Senats
Besoldungsgruppe 6
Rektor der Universität Bremen, soweit nicht in Besoldungsgruppe B 5
Besoldungsgruppe 7
Direktor bei der Bürgerschaft
Staatsrat (23), soweit nicht in Besoldungsgruppe B 8
Präsident des Rechnungshofes
Besoldungsgruppe 8
Staatsrat (24)
Besoldungsgruppe 9
Besoldungsgruppe 10
Besoldungsgruppe 11
- a)als alleinstehender Lehrer oder als erster Lehrer bei einer Schule mit zwei bis vier Klassen
- b)als Lehrer bei einer berufsbildenden Schule
einer voll ausgebauten Gesamtschule
einem Gymnasium
einer Sonderschule
eine Stellenzulage von EUR 25,56.