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Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)

Bibliographie

Titel
Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG)
Amtliche Abkürzung
BbgHG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
551-22

Vom 9. April 2024 (GVBl. I Nr. 12) (1)(2)

Geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl. I Nr. 30) (3)

Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich1
Hochschulen; Verordnungsermächtigung2
Aufgaben3
Freiheit von Lehre, Forschung und Studium in Wissenschaft und Kunst; wissenschaftliche Redlichkeit 4
Rechtsstellung; Aufsicht5
Staatliche Finanzierung und Körperschaftsvermögen6
Gleichstellung7
Theologische Ausbildung an staatlichen Hochschulen8
Maßnahmen zur Bewältigung einer Notlage; Verordnungsermächtigung9
Abschnitt 2
Hochschulzugangsberechtigung; Zulassung; Immatrikulation; Exmatrikulation; Studierendenschaft
Hochschulzugangsberechtigung; Verordnungsermächtigung10
Studienkolleg; Verordnungsermächtigung11
Ermittlung der Ausbildungskapazität und Festsetzung von Zulassungszahlen; Verordnungsermächtigungen12
Zentrale Vergabe von Studienplätzen; örtliche Zulassungsbeschränkungen; Verordnungsermächtigung13
Zulassungshindernisse14
Immatrikulation und Exmatrikulation; Verordnungsermächtigung15
Ordnungsverstöße; Ordnungsverfahren16
Studierendenschaft17
Abschnitt 3
Studium; Lehre; Prüfungen
Ziel des Studiums; Studienreform18
Studiengänge19
Studienordnungen20
Studienberatung21
Prüfungen22
Prüfungsordnungen für Hochschulprüfungen; Verordnungsermächtigung23
Rahmenordnungen für Studium, Prüfungen, Zugang und Zulassung24
Einstufungsprüfung; Anerkennung von Leistungen25
Wissenschaftliche und künstlerische Weiterbildung26
Lehrangebot27
Qualitätssicherung; Evaluation der Lehre28
Abschnitt 4
Hochschulgrade; Promotion und Habilitation
Hochschulgrade29
Verleihung und Führung von Graden30
Ausländische Hochschulgrade31
Promotion; Verordnungsermächtigung32
Promotionskolleg der Fachhochschulen; Verordnungsermächtigung33
Habilitation34
Förderung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Künstlerinnen und Künstler in frühen Karrierephasen; Verordnungsermächtigung35
Ordnungswidrigkeiten, Ordnungsmaßnahmen36
Abschnitt 5
Forschung
Aufgaben und Koordination der Forschung37
Forschung und Lehre mit Mitteln Dritter38
Abschnitt 6
Personal der Hochschule
Unterabschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Dienstrechtliche Zuordnung der Hochschulbediensteten; Verordnungsermächtigung39
Verarbeitung personenbezogener Daten; Verordnungsermächtigung40
Unterabschnitt 2
Hauptberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal der Hochschule; Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager
Hauptberuflich wissenschaftliche und künstlerische Personalkategorien41
Berufung von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern; Verordnungsermächtigung42
Einstellungsvoraussetzungen für Professorinnen und Professoren43
Dienstrechtliche Aufgaben der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer44
Dienstrechtliche Stellung der Professorinnen und Professoren45
Dienstrechtliche Sonderregelungen46
Einstellungsvoraussetzungen für Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren47
Dienstrechtliche Stellung der Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren48
Qualifizierungsprofessorinnen und Qualifizierungsprofessoren49
Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer mit Schwerpunktbildung50
Führung der Bezeichnung "Professorin" oder "Professor"51
Akademische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter52
Akademische Dozentinnen und Dozenten, Akademische Juniordozentinnen und Juniordozenten53
Dauerstellenkonzept für Akademische Beschäftigte54
Lehrverpflichtung; Verordnungsermächtigung55
Nebentätigkeit; Verordnungsermächtigung56
Gastprofessorinnen und Gastprofessoren und Gastdozentinnen und Gastdozenten57
Wissenschaftsmanagerinnen und Wissenschaftsmanager58
Unterabschnitt 3
Nebenberufliches wissenschaftliches und künstlerisches Personal
Personalkategorien59
Nebenberufliche Professorinnen und Professoren60
Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren und Ehrenprofessorinnen und Ehrenprofessoren61
Privatdozentinnen und Privatdozenten62
Außerplanmäßige Professorinnen und Professoren63
Lehrbeauftragte64
Studentische Beschäftigte65
Abschnitt 7
Mitgliedschaft und Mitwirkung
Mitglieder und Angehörige66
Allgemeine Grundsätze der Mitwirkung; Mitgliederinitiative67
Wahlen68
Öffentlichkeit69
Abschnitt 8
Zentrale Hochschulorganisation
Zentrale Hochschulorgane70
Präsidentin oder Präsident71
Abwahl der Präsidentin oder des Präsidenten72
Präsidium73
Hauptberufliche Vizepräsidentin oder hauptberuflicher Vizepräsident in der Präsidialverfassung74
Kanzlerin oder Kanzler75
Zentrale und dezentrale Gleichstellungsbeauftragte76
Beauftragte oder Beauftragter für Antidiskriminierung77
Beauftragte oder Beauftragter für die Belange von Hochschulmitgliedern und Angehörigen mit Behinderungen78
Hochschulbibliothek79
Abschnitt 9
Dezentrale Hochschulorganisation
Organisatorische Grundeinheiten; Verordnungsermächtigung80
Organe des Fachbereichs81
Wahl und Aufgaben der Dekanin oder des Dekans82
Abschnitt 10
Wissenschaftliche Einrichtungen
Aufgaben; Einrichtung; Organisation wissenschaftlicher Einrichtungen und Betriebseinheiten83
Wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten für mehrere Hochschulen84
Wissenschaftliche Einrichtungen an der Hochschule85
Abschnitt 11
Hochschulexterne Beratungsstrukturen
Landeshochschulrat, externes örtliches Beratungsgremium86
Abschnitt 12
Studierendenwerke
Organisation; Rechtsstellung; Aufgaben; Verordnungsermächtigungen87
Verwaltungsrat88
Geschäftsführung89
Finanzierung, Wirtschaftsführung und Rechnungswesen90
Aufsicht91
Abschnitt 13
Anerkennung von Hochschulen und Berufsakademien
Anerkennung92
Niederlassungen93
Anerkennungsverfahren94
Folgen der Anerkennung95
Verlust der Anerkennung96
Staatliche Anerkennung als Hochschulklinik; Verordnungsermächtigung97
Berufsakademien98
Abschlussbezeichnungen99
Verlust der staatlichen Anerkennung100
Ordnungswidrigkeiten101
Abschnitt 14
Übergangs- und Schlussvorschriften
Überleitung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals102
Übergangsbestimmungen für bestimmte Dienstverhältnisse; Mitglieder des Landeshochschulrats103
Übergangsbestimmung für wissenschaftliche und künstlerische Hilfskräfte104
Übergangsbestimmung zum Promotionsrecht der Filmuniversität105
Einschränkung von Grundrechten106

Artikel 1 des Gesetzes zur Weiterentwicklung des Brandenburgischen Hochschulsystems vom 9. April 2024 (GVBl. I Nr. 12)

§ 106
Einschränkung von Grundrechten

Durch § 5 Absatz 5, § 15 Absatz 11, § 24 Absatz 1 Nummer 14, § 40, § 76 Absatz 4, § 86 Absatz 3 und § 87 Absatz 4 werden das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) und das Grundrecht auf Datenschutz (Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt. Durch § 16 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 wird das Grundrecht auf Freizügigkeit (Artikel 11 Absatz 2 des Grundgesetzes, Artikel 17 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt. Durch § 10 Absatz 2, 4 und 5, die §§ 14, 15 Absatz 3 bis 5 und 7, § 16 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 sowie die §§ 42 bis 50, 52, 53, 55 bis 58, 60, 64, 65, 71 bis 76 und 89 wird das Grundrecht der Berufsfreiheit (Artikel 49 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt.

Nach Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2024 (GVBl. I Nr. 30) werden durch Artikel 2 Nummer 2 das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes) und das Grundrecht auf Datenschutz (Artikel 11 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg) eingeschränkt.