§ 1 HausO LT - Geltungsbereich
Bibliographie
- Titel
- Hausordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt (HausO LT)
- Amtliche Abkürzung
- HausO LT
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Sachsen-Anhalt
- Gliederungs-Nr.
- 1101.20
Diese Hausordnung gilt für alle Gebäude und Gebäudeteile, die der Verwaltung des Landtages unterliegen und der Erfüllung der parlamentarischen Aufgaben dienen (Gebäude des Landtages), einschließlich der dazugehörenden Grundstücke1.
Gebäude des Landtages sind das Hauptgebäude Domplatz 6-9, Domplatz 2/3 Südflügel, Domplatz 1a und Gebäudeteile von Domplatz 11, Leiterstraße 12, Schleinufer 12/13 und Fürstenwallstraße 17.