GO LT 2015,BB - Geschäftsordnung Landtag Brandenburg

Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung
GO LT 2015,BB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
1100-1

Vom 24. März 2015 (GVBl. I Nr. 8) (1)

Geändert am 10. November 2016 (GVBl. I Nr. 26)

Der Landtag Brandenburg gibt sich gemäß Artikel 68 der Verfassung des Landes Brandenburg folgende Geschäftsordnung:

Redaktionelle Inhaltsübersicht§§
Abschnitt 1
Konstituierung des Landtages
Einberufung nach der Neuwahl1
Konstituierende Sitzung2
Abschnitt 2
Die Mitglieder des Landtages
Teilnahme an Sitzungen3
Ausweis der Mitglieder des Landtages und Angaben für die amtliche Veröffentlichung4
Plätze der Mitglieder des Landtages im Plenarsaal5
Akteneinsicht6
Geheim- und Datenschutz7
Abschnitt 3
Fraktionen und Gruppen
Fraktionen und Gruppen8
Reihenfolge der Fraktionen9
Gremienbesetzung durch die Fraktionen und Gruppen10
Abschnitt 4
Die Präsidentin und das Präsidium
Wahl und Zusammensetzung des Präsidiums11
Aufgaben der Präsidentin12
Vertretung der Präsidentin13
Einberufung des Präsidiums, Beratungen, Protokolle14
Aufgaben des Präsidiums15
Sitzungspräsidium16
Abschnitt 5
Sitzungen des Landtages
Einberufung17
Tagesordnung18
Öffentlichkeit der Sitzungen19
Sitzungsleitung und Erledigung vor Eintritt in die Tagesordnung20
Eröffnung der Aussprache21
Schluss der Aussprache22
Unterbrechung und vorzeitige Beendigung der Sitzung23
Neue Sitzung am selben Tag24
Abschnitt 6
Redeordnung
Rederecht, Wortmeldung und Worterteilung25
Reihenfolge der Redebeiträge26
Zur Geschäftsordnung27
Rededauer28
Fragen zu einem Redebeitrag, Kurzintervention29
Zutrittsrecht und Anwesenheitspflicht der Mitglieder der Landesregierung30
Rederecht der Mitglieder der Landesregierung31
Zutrittsrecht und Worterteilung an Dritte32
Abschnitt 7
Ordnungsbestimmungen
Sachruf33
Ordnungsmaßnahmen der Präsidentin gegenüber Mitgliedern des Landtages34
Ausschließung von Mitgliedern des Landtages35
Einspruch gegen Sachruf, Ordnungsruf oder Ausschließung36
Weitere Ordnungsgewalt der Präsidentin37
Ordnungsmaßnahmen gegenüber der Zuhörerschaft38
Unterbrechung und Schließung der Sitzung39
Abschnitt 8
Gesetzgebungsverfahren, Behandlung der Beratungsgegenstände
Einbringung von Beratungsmaterialien40
Zurückweisung von Beratungsmaterialien41
Beratungsbeginn und Beratungsverfahren42
Dringlichkeitsanträge43
Erste Lesung44
Zweite Lesung45
Dritte Lesung46
Weitere Lesung47
Änderungsanträge48
Rücknahme von Gesetzentwürfen und Anträgen49
Zustimmungsgesetze zu Staatsverträgen50
Berichte über akustische Wohnraumüberwachung51
Vorlagen nach der Landeshaushaltsordnung, dem Haushaltsgesetz und sonstige Vorlagen52
Berichte der Landesbeauftragten im Sinne des Artikels 74 der Verfassung des Landes Brandenburg53
Immunitätsangelegenheiten und Genehmigungen zur Zeugenvernehmung nach § 50 Absatz 3 StPO und § 382 Absatz 3 ZPO54
Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit55
Abschnitt 9
Große und Kleine Anfragen, Fragestunde und Aktuelle Stunde
Einbringung von Großen Anfragen56
Behandlung von Großen Anfragen57
Kleine Anfragen58
Ablehnung der schriftlichen Beantwortung59
Fragestunde und Aktuelle Stunde60
Abschnitt 10
Beschlussfähigkeit und Abstimmungen
Beschlussfähigkeit des Landtages61
Anzweiflung der Beschlussfähigkeit62
Schließung der Sitzung bei Beschlussunfähigkeit63
Abstimmung64
Reihenfolge der Abstimmung65
Abstimmungsregeln66
Namentliche Abstimmung67
Unzulässigkeit der namentlichen Abstimmung68
Feststellung des Abstimmungsergebnisses69
Persönliche Bemerkungen und Erklärungen zur Abstimmung70
Abstimmungen über Anträge mit Wahl- oder Abwahlvorschlag71
Mitgliedschaft in Gremien72
Abschnitt 11
Die Ausschüsse und Kommissionen
Bestellung der Ausschüsse73
Besetzung der Ausschüsse74
Aufgaben der Ausschüsse75
Überweisung an mehrere Ausschüsse76
Einberufung und Durchführung der Ausschusssitzungen, Pressekonferenzen der Ausschüsse77
Berichterstattung der Ausschüsse an den Landtag78
Teilnahme der Mitglieder des Landtages an Ausschusssitzungen79
Öffentliche Sitzungen80
Nichtöffentliche Sitzungen80a
Beratung über geheim zu haltende Beratungsgegenstände80b
Ausschluss eines Mitgliedes des Landtages wegen unerlaubter Preisgabe schutzwürdiger Daten und Informationen80c
Anhörung von Sachverständigen und Vertretungen betroffener Interessen81
Anwesenheitspflicht und Zutrittsrecht82
Ausschussprotokoll83
Wahlprüfungsausschuss84
Petitionsausschuss85
Untersuchungsausschüsse86
Kommissionen87
Abschnitt 12
Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag
Berufung der Mitglieder und Konstituierung88
Aufgaben und Rechte89
Unterstützung durch die Landtagsverwaltung90
Abschnitt 13
Sonderregelungen nach der Verfassung des Landes Brandenburg
Verfahren bei der Wahl der Verfassungsrichter und Verfassungsrichterinnen91
Verfahren bei der Wahl der Mitglieder des Landesrechnungshofes92
Verfahren bei der Wahl des oder der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht93
Verfahren nach Artikel 94 der Verfassung des Landes Brandenburg, sonstige Informationen über Vorhaben der Europäischen Union94
Abschnitt 14
Niederschrift der Beratungen und Beurkundung ihrer Ergebnisse
Plenarprotokoll95
Beschlussprotokoll96
Ausfertigung und Zustellung97
Abschnitt 15
Sonstige Bestimmungen
Verteilung der Parlamentspapiere98
Mitteilungen der Präsidentin99
Abweichungen von der Geschäftsordnung100
Auslegung der Geschäftsordnung101
Fristenberechnung102
Eilverfahren im Präsidium und in den Ausschüssen103
Behandlung unerledigter Beratungsmaterialien am Ende der Wahlperiode104
Inkrafttreten105
Anlagen
Festlegung der Rededauer während der Plenarsitzung des Landtages BrandenburgAnlage 1
Richtlinie für die FragestundeAnlage 2
Richtlinie für die Aktuelle StundeAnlage 3
Datenschutzordnung des Landtages BrandenburgAnlage 4
Verschlusssachenordnung des Landtages BrandenburgAnlage 5
Immunitätsrichtlinie des Landtages Brandenburg zu Artikel 58 der Verfassung des Landes BrandenburgAnlage 6
WahlordnungAnlage 7
Ordnung über Geheimhaltungspflichten und das Verfahren im Zusammenhang mit der Überprüfung von Mitgliedern des Landtages nach § 27 des AbgeordnetengesetzesAnlage 8
Verfahren bei der Einbringung und Veröffentlichung von BeratungsmaterialienAnlage 9
Führung eines LobbyregistersAnlage 10
Einsichtnahme in Protokolle, VeröffentlichungAnlage 11

siehe ab 17. Juni 2020 Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg vom 25. Juni 2020 (GVBl. I Nr. 20)

§§ 1 - 2, Abschnitt 1 - Konstituierung des Landtages

§ 1 GO LT 2015 - Einberufung nach der Neuwahl

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Titel
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung
GO LT 2015,BB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
1100-1

Die Präsidentin des bisherigen Landtages beruft die Mitglieder des Landtages zur konstituierenden Sitzung des Landtages ein.

§ 2 GO LT 2015 - Konstituierende Sitzung

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Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung
GO LT 2015,BB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
1100-1

(1) Die konstituierende Sitzung des Landtages wird bis zur Wahl der Präsidentin von dem ältesten anwesenden Mitglied des Landtages geleitet, das bereit ist, diese Aufgabe zu übernehmen; es überträgt zwei Mitgliedern des Landtages vorläufig die Aufgabe der Schriftführung.

(2) Die konstituierende Sitzung beginnt mit dem Namensaufruf der Mitglieder des Landtages.

§§ 3 - 7, Abschnitt 2 - Die Mitglieder des Landtages