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  • ab 01.04.2015 (aktuelle Fassung)

§ 10 GO LT 2015 - Gremienbesetzung durch die Fraktionen und Gruppen

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung
GO LT 2015,BB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
1100-1

(1) Die Besetzung des Präsidiums und der Ausschüsse durch die Fraktionen und Gruppen erfolgt nach dem Verfahren Hare/Niemeyer (Proporzverfahren); jedoch hat jede Fraktion das Recht, mit mindestens einem Mitglied in jedem Ausschuss, und jede Gruppe das Recht, mindestens in der ihrer Mitgliederzahl entsprechenden Anzahl von Ausschüssen vertreten zu sein.

(2) Bei der Besetzung des Präsidiums werden die Präsidentin und der Vizepräsident der jeweiligen Fraktion, der sie angehören, angerechnet.