Versionsverlauf


  • ab 01.04.2015 (aktuelle Fassung)

§ 22 GO LT 2015 - Schluss der Aussprache

Bibliographie

Titel
Geschäftsordnung des Landtages Brandenburg
Redaktionelle Abkürzung
GO LT 2015,BB
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
1100-1

Ist die Redeliste erschöpft oder meldet sich niemand zu Wort, erklärt die Präsidentin die Aussprache für geschlossen.