§ 4 GemHV - Gesamtplan
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHV)
- Amtliche Abkürzung
- GemHV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 630-7
Der Gesamtplan enthält
- 1.eine Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Einzelpläne des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts,
- 2.eine Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, geordnet nach Aufgabenbereichen und Arten (Haushaltsquerschnitt),
- 3.eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben, geordnet nach Arten (Gruppierungsübersicht),
- 4.eine Finanzierungsübersicht.
Die Angaben zu den Nummern 2 und 4 dürfen auf die Zahlen des Haushaltsjahres beschränkt werden. Gemeinden mit nicht mehr als 2.500 Einwohnern können auch die Angaben zu Nummer 3 auf die Zahlen des Haushaltsjahres beschränken.