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§ 4 GemHV - Gesamtplan

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHV)
Amtliche Abkürzung
GemHV
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Brandenburg
Gliederungs-Nr.
630-7

Der Gesamtplan enthält

  1. 1.
    eine Zusammenfassung der Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen der Einzelpläne des Verwaltungshaushalts und des Vermögenshaushalts,
  2. 2.
    eine Übersicht über die Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, geordnet nach Aufgabenbereichen und Arten (Haushaltsquerschnitt),
  3. 3.
    eine Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben, geordnet nach Arten (Gruppierungsübersicht),
  4. 4.
    eine Finanzierungsübersicht.

Die Angaben zu den Nummern 2 und 4 dürfen auf die Zahlen des Haushaltsjahres beschränkt werden. Gemeinden mit nicht mehr als 2.500 Einwohnern können auch die Angaben zu Nummer 3 auf die Zahlen des Haushaltsjahres beschränken.