§ 3 GemHV - Vorbericht
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHV)
- Amtliche Abkürzung
- GemHV
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Brandenburg
- Gliederungs-Nr.
- 630-7
Der Vorbericht gibt einen Überblick über den Stand und die Entwicklung der Haushaltswirtschaft. Insbesondere soll dargestellt werden,
- 1.wie sich die wichtigsten Einnahme- und Ausgabearten, das Vermögen und die Verbindlichkeiten in den dem Haushaltsjahr vorangegangenen zwei Haushaltsjahren entwickelt haben und im Haushaltsjahr entwickeln sollen,
- 2.wie sich der freie Finanzspielraum und die Rücklagen in den beiden dem Haushaltsjahr vorangehenden Haushaltsjahren entwickelt haben und voraussichtlich im Finanzplanungszeitraum entwickeln werden,
- 3.welche Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Haushaltsjahr geplant sind und welche finanziellen Auswirkungen sich daraus für die folgenden Jahre ergeben,
- 4.in welchen wesentlichen Punkten der Haushaltsplan vom Finanzplan des Vorjahres abweicht,
- 5.wie sich die Kassenlage im Vorjahr entwickelt hat und in welchem Umfang Kassenkredite in Anspruch genommen worden sind,
- 6.wie hoch die Belastung des Haushalts durch kreditähnliche Rechtsgeschäfte ist.