Anlage 7 APO-S I

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I)
Amtliche Abkürzung
APO-S I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223
Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Sekundarschule in integrierter und teilintegrierter Form
Klasse5 und 67 bis 10Wochenstunden
Lernbereich/Fach
Deutsch81624
Gesellschaftslehre 1:
Geschichte
Erdkunde
Wirtschaft-Politik
61521
Mathematik81624
Naturwissenschaften 1:
Biologie
Chemie
Physik
61420
Informatik 22-2
Englisch81422
Technik1-22-34
Hauswirtschaft1-22-34
Künstl./musischer Bereich 1:
Kunst
Musik
8816
Religionslehre 34812
Sport6-810-1218
Wahlpflichtunterricht 4-1212
Kernstunden58-62117-121 179
Ergänzungsstunden 59
WochenstundenrahmenKlasse 5: 28-31
Klasse 6: 29-32
Klasse 7: 30-33
Klasse 8: 30-33
Klasse 9: 31-34
Klasse 10: 31-34
Gesamtwochenstunden188
Zusätzlich: Bis zu fünf Wochenstunden herkunftssprachlicher Unterricht

Alle Lernbereiche können fächerintegriert oder fächergetrennt unterrichtet werden. Innerhalb des Lernbereichs Naturwissenschaften und im künstlerisch/musischen Bereich sind die Fächer während des Bildungsganges gleichgewichtig zu berücksichtigen. Im Lernbereich Gesellschaftslehre müssen die Fächer Geschichte und Erkunde in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sechs Wochenstunden, das Fach Wirtschaft-Politik muss mit mindestens neun Wochenstunden unterrichtet werden.

Das Fach Informatik wird entweder in den Klassen 5 und 6 oder in Klasse 6 unterrichtet.

Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Absatz 5.

Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 7. Es gilt § 20 Absatz 2 in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Satz 2. Für etwaigen Unterricht in der zweiten Fremdsprache sind für die Klassen 7 bis 10 - soweit durchgehend belegt - mindestens 14 Wochenstunden, d.h. der Einsatz von mindestens zwei Ergänzungsstunden, vorzusehen.

Für die Ergänzungsstunden gilt § 20 Absatz 3. Eine weitere (zweite oder dritte) Fremdsprache wird - soweit durchgehend belegt - von Klasse 9 bis 10 mit je vier Wochenstunden unterrichtet. Nach Beschluss der Schulkonferenz können aus dem Bereich der Kernstunden bis zu zwei Stunden in den Bereich der Ergänzungsstunden verlagert werden; davon darf ein Fach bzw. Lernbereich mit höchstens einer Stunde betroffen sein. Das Fach Informatik ist von einer Stundenverlagerung ausgenommen. Die Vorgaben in den übrigen Fußnoten bleiben hiervon unberührt. Die curricularen Standards sind zu wahren.