Anlage 2 APO-S I
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I)
- Amtliche Abkürzung
- APO-S I
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 223
Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Realschule | |||
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Klasse | 5 und 6 | 7 bis 10 | Wochenstunden |
Lernbereich/Fach | |||
Deutsch | 8 | 16 | 24 |
Gesellschaftslehre 1: Geschichte Erdkunde Politik Wirtschaft | 6 | 18 | 24 |
Mathematik | 8 | 16 | 24 |
Naturwissenschaften 2: Biologie Chemie Physik | 6 | 16 | 22 |
Informatik 3 | 2 | - | 2 |
Englisch | 8 | 14 | 22 |
Kunst, Musik, Textilgestaltung 2: Kunst Musik Textilgestaltung | 8 | 8 | 16 |
Religionslehre 4 | 4 | 8 | 12 |
Sport | 6-8 | 10-12 | 18 |
Wahlpflichtunterricht 5 | 0 | 14 | 14 |
Kernstunden | 56-58 | 120-122 | 178 |
Ergänzungsstunden 6 | 10 | ||
Wochenstundenrahmen | Klasse 5: 28-31 Klasse 6: 29-32 | Klasse 7: 30-33 Klasse 8: 30-33 Klasse 9: 31-34 Klasse 10: 31-34 | |
Gesamtwochenstunden | 188 | ||
Zusätzlich: Bis zu fünf Wochenstunden herkunftssprachlicher Unterricht |
Das Fach Geschichte wird ab Klasse 6 erteilt. Die Fächer Geschichte und Erdkunde müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sieben Wochenstunden, die Fächer Politik und Wirtschaft mit jeweils mindestens fünf Wochenstunden unterrichtet werden. Die Einzelfächer Politik und Wirtschaft können auch als Fach Wirtschaft-Politik unterrichtet werden, der Fächerverbund umfasst 10 Wochenstunden.
Das Fach Chemie wird in der Regel ab Klasse 7 erteilt. Innerhalb der Lernbereiche Naturwissenschaften sowie Kunst, Musik, Textilgestaltung sind die nach dieser Stundentafel zu erteilenden Fächer gleichwertig zu berücksichtigen.
Das Fach Informatik wird entweder in den Klassen 5 und 6 oder in Klasse 6 unterrichtet.
Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Absatz 5.
Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 7. Dafür gilt § 15 Absatz 2.
Für die Ergänzungsstunden gilt § 15 Absatz 3. Nach Beschluss der Schulkonferenz können aus dem Bereich der Kernstunden bis zu zwei Stunden in den Bereich der Ergänzungsstunden verlagert werden; davon darf ein Fach bzw. Lernbereich mit höchstens einer Stunde betroffen sein. Das Fach Informatik ist von einer Stundenverlagerung ausgenommen. Die Vorgaben in den übrigen Fußnoten bleiben hiervon unberührt. Die curricularen Standards sind zu wahren.