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Anlage 2 APO-S I

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I)
Amtliche Abkürzung
APO-S I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223
Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Realschule
Klasse5 und 67 bis 10Wochenstunden
Lernbereich/Fach
Deutsch81624
Gesellschaftslehre 1:
Geschichte
Erdkunde
Politik
Wirtschaft
61824
Mathematik81624
Naturwissenschaften 2:
Biologie
Chemie
Physik
61622
Informatik 32-2
Englisch81422
Kunst, Musik, Textilgestaltung 2:
Kunst
Musik
Textilgestaltung
8816
Religionslehre 44812
Sport6-810-1218
Wahlpflichtunterricht 501414
Kernstunden56-58 120-122 178
Ergänzungsstunden 610
WochenstundenrahmenKlasse 5: 28-31
Klasse 6: 29-32
Klasse 7: 30-33
Klasse 8: 30-33
Klasse 9: 31-34
Klasse 10: 31-34
Gesamtwochenstunden188
Zusätzlich: Bis zu fünf Wochenstunden herkunftssprachlicher Unterricht

Das Fach Geschichte wird ab Klasse 6 erteilt. Die Fächer Geschichte und Erdkunde müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sieben Wochenstunden, die Fächer Politik und Wirtschaft mit jeweils mindestens fünf Wochenstunden unterrichtet werden. Die Einzelfächer Politik und Wirtschaft können auch als Fach Wirtschaft-Politik unterrichtet werden, der Fächerverbund umfasst 10 Wochenstunden.

Das Fach Chemie wird in der Regel ab Klasse 7 erteilt. Innerhalb der Lernbereiche Naturwissenschaften sowie Kunst, Musik, Textilgestaltung sind die nach dieser Stundentafel zu erteilenden Fächer gleichwertig zu berücksichtigen.

Das Fach Informatik wird entweder in den Klassen 5 und 6 oder in Klasse 6 unterrichtet.

Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Absatz 5.

Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 7. Dafür gilt § 15 Absatz 2.

Für die Ergänzungsstunden gilt § 15 Absatz 3. Nach Beschluss der Schulkonferenz können aus dem Bereich der Kernstunden bis zu zwei Stunden in den Bereich der Ergänzungsstunden verlagert werden; davon darf ein Fach bzw. Lernbereich mit höchstens einer Stunde betroffen sein. Das Fach Informatik ist von einer Stundenverlagerung ausgenommen. Die Vorgaben in den übrigen Fußnoten bleiben hiervon unberührt. Die curricularen Standards sind zu wahren.