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Anlage 3d APO-S I

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I)
Amtliche Abkürzung
APO-S I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223
Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Gymnasium mit achtjährigem Bildungsgang (G8)
Klasse5 und 67 bis 9Gesamt S I
Lernbereich/Fach
Deutsch81119
Gesellschaftslehre 1: Geschichte
Erdkunde
Wirtschaft-Politik
61218
Mathematik81119
Naturwissenschaften 2:
Biologie
Chemie
Physik
61420
Englisch 38 (4)10 (10)18 (14)
Zweite Fremdsprache4 (8)10 (10)14 (18)
Künstl./musischer Bereich 4:
Kunst
Musik
8614
Religionslehre 54610
Sport6-87-915
Wahlpflichtunterricht 604-64-6
Kernstunden58-6091-95151-153
Ergänzungsstunden 710-12
WochenstundenrahmenKlasse 5: 30-32
Klasse 6: 30-32
Klasse 7: 31-33
Klasse 8: 32-34
Klasse 9: 32-34
Gesamtwochenstunden 8163
Zusätzlich: Bis zu fünf Wochenstunden herkunftssprachlicher Unterricht

Alle Fächer des Lernbereichs Gesellschaftslehre müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet werden. Alle Fächer werden in Klasse 9 unterrichtet; hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden.

Alle Fächer des Lernbereichs Naturwissenschaften müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet werden. Alle Fächer werden in Klasse 9 unterrichtet; hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden. Der Unterricht im Fach Chemie beginnt in der Regel ab Klasse 7.

Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet, wird Englisch in den Klassen 5 und 6 mit jeweils zwei Wochenstunden unterrichtet. In diesem Fall gelten die Stundenzahlen in Klammern.

Die Fächer Kunst und Musik werden in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet.

Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Absatz 5.

Der Wahlpflichtunterricht findet in den Klassen 8 und 9 statt. Hierfür gilt § 17 Absatz 3. Eine dritte Fremdsprache wird in Klasse 8 und 9 mit jeweils mindestens drei Wochenstunden unterrichtet, andere Fächer und fächerübergreifende Angebote jeweils mit mindestens zwei Wochenstunden.

Für die Ergänzungsstunden gilt § 17 Absatz 4.

Auf die Gesamtwochenstunden können bis zu fünf Stunden Wahlunterricht angerechnet werden.