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Anlage 3a APO-S I

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I)
Amtliche Abkürzung
APO-S I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223
Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang (G9)
KlasseKontingent
5 und 6
Kontingent
7 bis 10
Kontingent
Gesamt S I
Lernbereich/Fach
Deutsch91322
Gesellschaftslehre 1:
Geschichte
Erdkunde
Wirtschaft-Politik
61723
Mathematik91322
Naturwissenschaften 2:
Biologie
Chemie
Physik
61723
Informatik 32-2
Englisch 49 (4)13 (14)22 (18)
Zweite Fremdsprache 4- (5)15 (14)15 (19)
Künstl./musischer Bereich 5:
Kunst
Musik
71017
Religionslehre/Praktische Philosophie4812
Sport71118
Wahlpflichtunterricht 6-66
Kernstunden 759123182
Ergänzungsstunden 80-60-6
WochenstundenrahmenKlasse 5+6:
28-30 9
Klasse 7-10:
30-33
Gesamtwochenstunden 10182-188
Zusätzlich: Bis zu fünf Wochenstunden herkunftssprachlicher Unterricht

Die Fächer Geschichte und Wirtschaft-Politik müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens acht Wochenstunden, das Fach Erdkunde muss mit mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet werden. Alle Fächer werden in Klasse 10 unterrichtet; hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden.

Die Fächer Biologie, Chemie und Physik müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet werden. Alle Fächer werden in Klasse 10 unterrichtet; hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden. Der Unterricht im Fach Chemie beginnt in der Regel ab Klasse 7.

Das Fach Informatik wird entweder in den Klassen 5 und 6 oder in Klasse 6 unterrichtet.

Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet, wird Englisch in den Klassen 5 und 6 mit jeweils mindestens zwei Wochenstunden unterrichtet. In diesem Fall gelten die Stundenzahlen in Klammern, der zusätzliche Einsatz von Ergänzungsstunden zur Erreichung eines angemessenen Fremdsprachenvolumens in der Erprobungsstufe ist dann erforderlich.

Die Fächer Kunst und Musik werden in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet.

Der Wahlpflichtunterricht findet in den Klassen 9 und 10 statt. Hierfür gilt § 17 Absatz 3. Für einen etwaigen Unterricht in der dritten Fremdsprache sind insgesamt acht Wochenstunden, d.h. der Einsatz von zwei Ergänzungsstunden, vorzusehen.

Nach Beschluss der Schulkonferenz können bis zu zwei Kernstunden zwischen den Kontingenten 5 und 6 sowie 7 bis 10 verschoben werden. Die curricularen Standards sind uneingeschränkt zu wahren.

Für die Ergänzungsstunden gilt § 17 Absatz 4.

Zur Umsetzung besonderer schulischer Profile (z.B. im Rahmen eines bilingualen Zweiges) kann die Schulkonferenz ein geringfügiges Überschreiten des Wochenstundenrahmens in den Klassen 5 und 6 beschließen.

Nach Beschluss der Schulkonferenz können aus dem Bereich der Kernstunden bis zu zwei Stunden in den Bereich der Ergänzungsstunden verlagert werden; davon darf ein Fach bzw. Lernbereich mit höchstens einer Stunde betroffen sein. Das Fach Informatik ist von einer Stundenverlagerung ausgenommen. Die curricularen Standards sind zu wahren.