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Anlage 4a APO-S I

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I)
Amtliche Abkürzung
APO-S I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223
Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Gesamtschule
Klasse5 und 67 bis 10Wochenstunden
Lernbereich/Fach
Deutsch81624
Gesellschaftslehre 1:
Geschichte
Erdkunde
Wirtschaft-Politik
61521
Mathematik81624
Naturwissenschaften 1:
Biologie
Chemie
Physik
61420
Englisch81422
Technik1-22-34
Hauswirtschaft1-22-34
Künstl./musischer Bereich 1:
Kunst
Musik
8816
Religionslehre 24812
Sport6-810-1218
Wahlpflichtunterricht 3-1212
Kernstunden56-60117-121177
Ergänzungsstunden 411
WochenstundenrahmenKlasse 5: 28-31
Klasse 6: 29-32
Klasse 7: 30-33
Klasse 8: 30-33
Klasse 9: 31-34
Klasse 10: 31-34
Gesamtwochenstunden188
Zusätzlich: Bis zu fünf Wochenstunden herkunftssprachlicher Unterricht

Alle Lernbereiche können fächerintegriert oder fächergetrennt unterrichtet werden. Innerhalb des Lernbereichs Naturwissenschaften und im künstlerisch/musischen Bereich sind die Fächer während des Bildungsganges gleichgewichtig zu berücksichtigen. Im Lernbereich Gesellschaftslehre müssen die Fächer Geschichte und Erkunde in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sechs Wochenstunden, das Fach Wirtschaft-Politik muss mit mindestens neun Wochenstunden unterrichtet werden.

Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Absatz 5.

Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 7. Es gilt § 19 Absatz 2 in Verbindung mit § 19 Absatz 1 Satz 2. Für etwaigen Unterricht in der zweiten Fremdsprache sind für die Klassen 7 bis 10 - soweit durchgehend belegt - mindestens 14 Wochenstunden, d.h. der Einsatz von mindestens zwei Ergänzungsstunden, vorzusehen.

Für die Ergänzungsstunden gilt § 19 Absatz 3. Eine weitere (zweite oder dritte) Fremdsprache wird - soweit durchgehend belegt - von Klasse 9 bis 10 mit je vier Wochenstunden unterrichtet.