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Anlage 2a APO-S I

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I)
Amtliche Abkürzung
APO-S I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223
Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Realschule
Klasse5 und 67 bis 10Wochenstunden
Lernbereich/Fach
Deutsch81624
Gesellschaftslehre 1:
Geschichte
Erdkunde
Politik
Wirtschaft
61824
Mathematik81624
Naturwissenschaften 2:
Biologie
Chemie
Physik
61622
Englisch81422
Kunst, Musik,
Textilgestaltung 2:
Kunst
Musik
Textilgestaltung
8816
Religionslehre 34812
Sport6-810-1218
Wahlpflichtunterricht 401414
Kernstunden54-56120-122176
Ergänzungsstunden 512
WochenstundenrahmenKlasse 5: 28-31
Klasse 6: 29-32
Klasse 7: 30-33
Klasse 8: 30-33
Klasse 9: 31-34
Klasse 10: 31-34
Gesamtwochenstunden188
Zusätzlich: Bis zu fünf Wochenstunden herkunftssprachlicher Unterricht

Das Fach Geschichte wird ab Klasse 6 erteilt. Die Fächer Geschichte und Erdkunde müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sieben Wochenstunden, die Fächer Politik und Wirtschaft mit jeweils mindestens fünf Wochenstunden unterrichtet werden. Die Einzelfächer Politik und Wirtschaft können auch als Fach Wirtschaft-Politik unterrichtet werden, der Fächerverbund umfasst 10 Wochenstunden.

Das Fach Chemie wird in der Regel ab Klasse 7 erteilt. Innerhalb der Lernbereiche Naturwissenschaften sowie Kunst, Musik, Textilgestaltung sind die nach dieser Stundentafel zu erteilenden Fächer gleichwertig zu berücksichtigen.

Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Absatz 5.

Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 7. Dafür gilt § 15 Absatz 2.

Für die Ergänzungsstunden gilt § 15 Absatz 3.