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Anlage 1a APO-S I

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I)
Amtliche Abkürzung
APO-S I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223
Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Hauptschule
Klasse5 und 67 bis 10Wochenstunden
Lernbereich/Fach
Deutsch101727
Gesellschaftslehre 1:
Geschichte
Erdkunde
Politik
61218
Mathematik81624
Naturwissenschaften 1:
Biologie
Chemie
Physik
61218
Englisch81422
Wirtschaft und Arbeitswelt 2:
Technik
Wirtschaft
Hauswirtschaft
0-212-1414
Kunst, Musik,
Textilgestaltung 1:
Kunst
Musik
Textilgestaltung
8816
Religionslehre 34812
Sport6-810-1218
Wahlpflichtunterricht 4-88
Kernstunden56-60117-121177
Ergänzungsstunden 511
WochenstundenrahmenKlasse 5: 28-31
Klasse 6: 29-32
Klasse 7:30-33
Klasse 8:30-33
Klasse 9:31-34
Klasse 10: 31-34
Gesamtwochenstunden188
Zusätzlich: Bis zu fünf Wochenstunden herkunftssprachlicher Unterricht

Innerhalb der Lernbereiche Gesellschaftslehre, Naturwissenschaften sowie Kunst, Musik, Textilgestaltung sind die Fächer während des Bildungsgangs gleichgewichtig zu berücksichtigen. Im Lernbereich Naturwissenschaften wechseln fachbezogene Lehrgänge mit fachübergreifenden Projekten.

Die Fächer Technik und Hauswirtschaft müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens vier Wochenstunden, das Fach Wirtschaft muss mit mindestens sechs Wochenstunden unterrichtet werden.

Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Absatz 5.

Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 7. Dafür gilt § 14 Absatz 4.

Für die Ergänzungsstunden gilt § 14 Absatz 5.