Anlage 3c APO-S I
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I)
- Amtliche Abkürzung
- APO-S I
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 223
Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Gymnasium mit neunjährigem Bildungsgang (G9) | |||
---|---|---|---|
Klasse | Kontingent 5 und 6 | Kontingent 7 bis 10 | Kontingent Gesamt S I |
Lernbereich/Fach | |||
Deutsch | 9 | 13 | 22 |
Gesellschaftslehre 1: Geschichte Erdkunde Wirtschaft-Politik | 6 | 17 | 23 |
Mathematik | 9 | 13 | 22 |
Naturwissenschaften 2: Biologie Chemie Physik | 6 | 17 | 23 |
Englisch 3 | 9 (4) | 13 (14) | 22 (18) |
Zweite Fremdsprache 3 | - (5) | 15 (14) | 15 (19) |
Künstl./musischer Bereich 4: Kunst Musik | 7 | 10 | 17 |
Religionslehre/Praktische Philosophie | 4 | 8 | 12 |
Sport | 7 | 11 | 18 |
Wahlpflichtunterricht 5 | - | 6 | 6 |
Kernstunden 6 | 57 | 123 | 180 |
Ergänzungsstunden 7 | 0-8 | 0-8 | |
Wochenstundenrahmen | Klasse 5+6: 28-30 8 | Klasse 7-10: 30-33 | |
Gesamtwochenstunden | 180-188 | ||
Zusätzlich: Bis zu fünf Wochenstunden herkunftssprachlicher Unterricht |
Die Fächer Geschichte und Wirtschaft-Politik müssen in der gesamten Sekundarstufe 1 mit jeweils mindestens acht Wochenstunden, das Fach Erdkunde muss mit mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet werden. Alle Fächer werden in Klasse 10 unterrichtet; hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe 1 sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden.
Die Fächer Biologie, Chemie und Physik müssen in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet werden. Die darüber hinausgehenden verpflichtenden Stunden in diesem Lernbereich können der Stärkung der informatischen Bildung dienen. Alle Fächer werden in Klasse 10 unterrichtet; hiervon kann auf der Basis eines Konzepts, das den Gesamtstundenumfang der einzelnen Fächer in der Sekundarstufe I sichert, nach Beschluss der Schulkonferenz abgewichen werden. Der Unterricht im Fach Chemie beginnt in der Regel ab Klasse 7.
Wird die zweite Fremdsprache bereits ab Klasse 5 unterrichtet, wird Englisch in den Klassen 5 und 6 mit jeweils mindestens zwei Wochenstunden unterrichtet. In diesem Fall gelten die Stundenzahlen in Klammern, der zusätzliche Einsatz von Ergänzungsstunden zur Erreichung eines angemessenen Fremdsprachenvolumens in der Erprobungsstufe ist dann erforderlich.
Die Fächer Kunst und Musik werden in der gesamten Sekundarstufe I mit jeweils mindestens sieben Wochenstunden unterrichtet.
Der Wahlpflichtunterricht findet in den Klassen 9 und 10 statt. Hierfür gilt § 17 Absatz 3. Für einen etwaigen Unterricht in der dritten Fremdsprache sind insgesamt acht Wochenstunden, das heißt der Einsatz von zwei Ergänzungsstunden, vorzusehen.
Nach Beschluss der Schulkonferenz können bis zu zwei Kernstunden aus dem Kontingent 7 bis 10 in das Kontingent 5 und 6 verschoben werden. Die curricularen Standards sind uneingeschränkt zu wahren.
Für die Ergänzungsstunden gilt § 17 Absatz 4.
Zur Umsetzung besonderer schulischer Profile (zum Beispiel im Rahmen eines bilingualen Zweiges) kann die Schulkonferenz ein geringfügiges Überschreiten des Wochenstundenrahmens in den Klassen 5 und 6 beschließen.