Anlage 7 APO-S I - Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Sekundarschule in integrierter und teilintegrierter Form

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I)
Amtliche Abkürzung
APO-S I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223
Klasse5 und 67 bis 10Wochenstunden
Lernbereich/Fach
Deutsch81624
Gesellschaftslehre 1)61218
Geschichte
Erdkunde
Politik
Mathematik81624
Naturwissenschaften 1)61420
Biologie
Chemie
Physik
Englisch81422
Arbeitslehre 1)2-37-810
Hauswirtschaft
Technik
Wirtschaft
Künstl./musischer Bereich 1)8816
Kunst
Musik
Religionslehre 2)4812
Sport6-810-1218
Wahlpflichtunterricht 3)2-310-1212-15
Kernstunden58-62115-120176-179
Ergänzungsstunden 4)9-12
WochenstundenrahmenKlasse 5: 29-31
Klasse 6: 29-32
Klasse 7: 30-33
Klasse 8: 30-33
Klasse 9: 31-34
Klasse 10: 31-34
Gesamtwochenstunden188

Zusätzlich: Bis zu fünf Wochenstunden muttersprachlicher Unterricht

Alle Lernbereiche können fächerintegriert oder fächergetrennt unterrichtet werden. Innerhalb des jeweiligen Lernbereichs sind die Fächer während des Bildungsganges gleichgewichtig zu berücksichtigen.

Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Absatz 5.

Der Wahlpflichtunterricht beginnt mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache in Klasse 6 oder Klasse 7. Der Unterricht in einer zweiten Fremdsprache beginnt ab Klasse 6. Es gilt § 20 Absatz 2 in Verbindung mit § 20 Absatz 1 Satz 2. Für etwaigen Unterricht in der zweiten Fremdsprache sind für die Klassen 6 bis 10 - soweit durchgehend belegt - mindestens 14 Wochenstunden vorzusehen.

Für die Ergänzungsstunden gilt § 20 Absatz 3. Eine weitere (zweite oder dritte) Fremdsprache wird - soweit durchgehend belegt - von Klasse 8 bis Klasse 10 mit je drei Wochenstunden unterrichtet.