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Anlage 6 APO-S I - Stundentafeln für die Sekundarstufe I - Gymnasium in der Aufbauform

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I)
Amtliche Abkürzung
APO-S I
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Nordrhein-Westfalen
Gliederungs-Nr.
223
Klasse7 bis 10
Lernbereich/Fach
Deutsch14
Gesellschaftslehre 1)14
Geschichte
Erdkunde
Politik
Mathematik15
Naturwissenschaften 2)16
Biologie
Chemie
Physik
Englisch13
Zweite Fremdsprache14
Kunst, Musik 3)8
Kunst
Musik
Religionslehre 4)8
Sport11
Wahlpflichtunterricht 5)6-9
Kernstunden119-122
Ergänzungsstunden6)7-10
WochenstundenrahmenKlasse 7: 31-33
Klasse 8: 31-33
Klasse 9: 32-34
Klasse 10: 32-34
Gesamtwochenstunden129

Die Fächer Erdkunde und Politik werden jeweils im Umfang von vier Wochenstunden mit jeweils zwei Wochenstunden in den Doppeljahrgangsstufen 7/8 und 9/10 unterrichtet. Das Fach Geschichte wird im Umfang von sechs Wochenstunden, dabei in den Doppeljahrgangsstufen 7/8 und 9/10 jeweils mindestens im Umfang von zwei Wochenstunden unterrichtet.

Für die Aufteilung der Fächer im Lernbereich Naturwissenschaften gelten grundsätzlich die Regelungen für das Gymnasium.

Die Fächer Kunst und Musik werden im Bildungsgang gleichgewichtig unterrichtet.

Für den Unterricht in Praktischer Philosophie gilt § 3 Absatz 5.

Der Wahlpflichtunterricht beginnt in Klasse 8. Dafür gilt § 17 Absatz 3. Eine dritte Fremdsprache wird von Klasse 8 bis Klasse 10 mit je drei Wochenstunden unterrichtet, andere Fächer und fächerübergreifende Angebote mit je zwei Wochenstunden.

Für die Ergänzungsstunden gilt § 17 Absatz 4. Für Fächer, die in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe angeboten werden, gilt:

  • Fächer der Stundentafel für die Sekundarstufe I des Gymnasiums werden mindestens in Klasse 9 oder 10 im Umfang von mindestens 2 Wochenstunden unterrichtet. Das Fach Politik in der Sekundarstufe I entspricht dabei dem Fach Sozialwissenschaften in der gymnasialen Oberstufe.

  • Weitere Fächer der Qualifikationsphase werden ab Klasse 10 im Umfang von mindestens zwei Wochenstunden unterrichtet.

  • Eine in Klasse 10 neu einsetzende Fremdsprache wird im Umfang von vier Wochenstunden unterrichtet.

Zusätzlich: Bis zu fünf Wochenstunden muttersprachlicher Unterricht