Anlage 2.2 BBesG - Besoldungsgruppe W 2

Bibliographie

Titel
Bundesbesoldungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
BBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bund
Gliederungs-Nr.
2032-1

Professor 1

Universitätsprofessor 1

Präsident der ... 123

Vizepräsident der ... 123

Kanzler der ... 123

Soweit nicht in der Besoldungsgruppe W 3.

Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf die Hochschule hinweist, der der Amtsinhaber angehört.

Soweit nicht in Besoldungsgruppen der Bundesbesoldungsordnungen A und B (§ 32 Satz 3).