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Anlage 4 SächsBesG - Besoldungsordnung W

Bibliographie

Titel
Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG)
Amtliche Abkürzung
SächsBesG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Sachsen
Gliederungs-Nr.
242-3/3

(zu § 32 Absatz 1)

Besoldungsgruppe W 1

Akademische Assistentin, Akademischer Assistent

Juniorprofessorin, Juniorprofessor

Besoldungsgruppe W 2

Professorin 1), Professor 1)

  • an einer Fachhochschule -

  • an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften -

  • an einer Kunsthochschule -

Universitätsprofessorin 1), Universitätsprofessor 1)

Besoldungsgruppe W 3

Professorin 1), Professor 1)

  • an einer Fachhochschule -

  • an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften -

  • an einer Kunsthochschule -

Universitätsprofessorin 1), Universitätsprofessor 1)

Rektorin, Rektor der ... 2)

Prorektorin, Prorektor der ... 2)

Soweit nicht in der Besoldungsgruppe W 3.

Soweit nicht in der Besoldungsgruppe W 2.

Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf die Hochschule hinweist, der die oder der Amtsinhabende angehört.