Anlage 4 SächsBesG - Besoldungsordnung W
Bibliographie
- Titel
- Sächsisches Besoldungsgesetz (SächsBesG)
- Amtliche Abkürzung
- SächsBesG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Sachsen
- Gliederungs-Nr.
- 242-3/3
(zu § 32 Absatz 1)
Akademische Assistentin, Akademischer Assistent
Juniorprofessorin, Juniorprofessor
an einer Fachhochschule -
an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften -
an einer Kunsthochschule -
Universitätsprofessorin 1), Universitätsprofessor 1)
an einer Fachhochschule -
an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften -
an einer Kunsthochschule -
Universitätsprofessorin 1), Universitätsprofessor 1)
Rektorin, Rektor der ... 2)
Prorektorin, Prorektor der ... 2)
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe W 3.
Soweit nicht in der Besoldungsgruppe W 2.
Der Amtsbezeichnung ist ein Zusatz beizufügen, der auf die Hochschule hinweist, der die oder der Amtsinhabende angehört.