Art. 11 HG 2023 - Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 - HG 2023)
- Amtliche Abkürzung
- HG 2023
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Bayern
- Gliederungs-Nr.
- 630-2-25-F
Das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 80) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
In Art. 41 Abs. 1 Satz 2 werden nach den Wörtern "zur Verfügung stehenden Stellen" die Wörter "der Besoldungsgruppen W 2 und W 3" eingefügt.
- 2.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
Die Besoldungsgruppe A 14 wird wie folgt geändert:
- aa)
Der Zeile "Oberrat, Oberrätin 4)" wird die Fußnote "5)" angefügt.
- bb)
Folgende Fußnote 5 wird angefügt:
"5) Erhält bei höherer Wertigkeit des Amtsinhalts an einem Gesundheitsamt mit mindestens 200 000 Einwohnern und Einwohnerinnen im Zuständigkeitsbereich eine Amtszulage nach Anlage 4."
- b)
In den Besoldungsgruppen A 16 und B 3 wird jeweils die Zeile "Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)" durch die Zeile "Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Bezirketag - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)" ersetzt.
- c)
Die Besoldungsgruppe B 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
Die Zeile "Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)" wird durch die Zeile "Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Bezirketag - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)" ersetzt.
- bb)
Die Zeile "Generalkonservator, Generalkonservatorin des Landesamts für Denkmalpflege" wird gestrichen.
- d)
In der Besoldungsgruppe B 5 wird nach der Zeile "Generaldirektor, Generaldirektorin der Staatsbibliothek" die Zeile "Generalkonservator, Generalkonservatorin des Landesamts für Denkmalpflege" eingefügt.
- e)
In den Besoldungsgruppen B 6, B 7 und B 8 wird jeweils die Zeile "Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Geschäftsführendes Präsidialmitglied eines kommunalen Spitzenverbands (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)" durch die Zeile "Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Bezirketag - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)" ersetzt.
- f)
In der Besoldungsgruppe B 4 kw wird nach der Zeile "Generaldirektor, Generaldirektorin der Staatsbibliothek" die Zeile "Generalkonservator, Generalkonservatorin des Landesamts für Denkmalpflege" eingefügt.
- 3.
In Anlage 4 wird in der Zeile Besoldungsgruppe A 14 in der Spalte Fußnote nach der Angabe "4" die Angabe ", 5" eingefügt.