Versionsverlauf


  • ab 01.01.2023 (aktuelle Fassung)

Art. 11 HG 2023 - Änderung des Bayerischen Besoldungsgesetzes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023 - HG 2023)
Amtliche Abkürzung
HG 2023
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Bayern
Gliederungs-Nr.
630-2-25-F

Das Bayerische Besoldungsgesetz (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 10. März 2023 (GVBl. S. 80) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    In Art. 41 Abs. 1 Satz 2 werden nach den Wörtern "zur Verfügung stehenden Stellen" die Wörter "der Besoldungsgruppen W 2 und W 3" eingefügt.

  2. 2.

    Anlage 1 wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Die Besoldungsgruppe A 14 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Der Zeile "Oberrat, Oberrätin 4)" wird die Fußnote "5)" angefügt.

      2. bb)

        Folgende Fußnote 5 wird angefügt:

        "5) Erhält bei höherer Wertigkeit des Amtsinhalts an einem Gesundheitsamt mit mindestens 200 000 Einwohnern und Einwohnerinnen im Zuständigkeitsbereich eine Amtszulage nach Anlage 4."

    2. b)

      In den Besoldungsgruppen A 16 und B 3 wird jeweils die Zeile "Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)" durch die Zeile "Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Bezirketag - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)" ersetzt.

    3. c)

      Die Besoldungsgruppe B 4 wird wie folgt geändert:

      1. aa)

        Die Zeile "Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)" wird durch die Zeile "Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Bezirketag - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)" ersetzt.

      2. bb)

        Die Zeile "Generalkonservator, Generalkonservatorin des Landesamts für Denkmalpflege" wird gestrichen.

    4. d)

      In der Besoldungsgruppe B 5 wird nach der Zeile "Generaldirektor, Generaldirektorin der Staatsbibliothek" die Zeile "Generalkonservator, Generalkonservatorin des Landesamts für Denkmalpflege" eingefügt.

    5. e)

      In den Besoldungsgruppen B 6, B 7 und B 8 wird jeweils die Zeile "Geschäftsführendes Vorstandsmitglied, Geschäftsführendes Präsidialmitglied eines kommunalen Spitzenverbands (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Verband der bayerischen Bezirke - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)" durch die Zeile "Direktor, Direktorin bei einem kommunalen Spitzenverband (Bayerischer Gemeindetag, Bayerischer Landkreistag, Bayerischer Städtetag, Bayerischer Bezirketag - Körperschaften des öffentlichen Rechts -)" ersetzt.

    6. f)

      In der Besoldungsgruppe B 4 kw wird nach der Zeile "Generaldirektor, Generaldirektorin der Staatsbibliothek" die Zeile "Generalkonservator, Generalkonservatorin des Landesamts für Denkmalpflege" eingefügt.

  3. 3.

    In Anlage 4 wird in der Zeile Besoldungsgruppe A 14 in der Spalte Fußnote nach der Angabe "4" die Angabe ", 5" eingefügt.