§ 44b APO-S I - Wiederholung, Rücktritt und Verlängerung der Höchstverweildauer
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I - APO-S I)
- Amtliche Abkürzung
- APO-S I
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Nordrhein-Westfalen
- Gliederungs-Nr.
- 223
(1) Die in Abschnitt 4 getroffenen Bestimmungen zur freiwilligen Wiederholung und zum freiwilligen Rücktritt gelten mit der Maßgabe, dass eine Anrechnung auf die Höchstverweildauer nicht erfolgt. Dies ist zu dokumentieren.
(2) Zeiten der Einschränkungen des Schulbetriebs aus Gründen der Infektionsprävention und individueller Quarantänezeiten können besondere Gründe im Sinne von § 2 Satz 3 sein. Aus diesen Gründen kann die Versetzungskonferenz eine angemessene Verlängerung des Besuchs der Sekundarstufe I über die Höchstverweildauer hinaus beschließen. Dies ist zu dokumentieren.