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  • ab 01.01.2011 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2011/2012 - Feststellung des Haushaltsplanes

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 (Haushaltsgesetz 2011/2012)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2011/2012,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
[keine Angabe]

Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein wird in Einnahme und Ausgabe auf

12.192.181.500 Euro für das Haushaltsjahr 2011

und auf

12.186.298.300 Euro für das Haushaltsjahr 2012

sowie hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen auf

663.521.000 Euro für das Haushaltsjahr 2011

und auf

571.041.000 Euro für das Haushaltsjahr 2012

festgestellt.