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Anlage HG 2023

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2023,SH
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Schleswig-Holstein
Gliederungs-Nr.
Keine FN

Anlage als PDF(1)(2)

Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes und des Haushaltsgesetzes 2023 vom 19. Juni 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 286):

Das Haushaltsgesetz 2023 vom 22. März 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 84) wird wie folgt geändert:

In dem dem Haushaltsgesetz als Anlage beigefügten Haushaltsplan des Landes Schleswig-Holstein:

  1. 1.

    erhöht sich der Ansatz bei Titel 1007 - 633 18 mit der Zweckbestimmung "Förderungen nach dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) an örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe" von 601.441,8 TEuro um 29.000.000 Euro auf 630.441,8 TEuro,

  2. 2.

    erhöht sich der Ansatz bei dem bisherigen Leertitel 1003-359 02 "Entnahme aus der Rücklage Sondervermögen "Ausgleichsabgabe"" auf 10.000,0 TEuro,

  3. 3.

    verringert sich der Ansatz bei Haushaltstitel 1007 633 20 (MG 03) (Corona KiTa-Aktionsprogramm) um 2.032,36 TEuro,

  4. 4.

    vermindert sich der Ansatz bei Titel 1111-711 02 "Vorsorge für Mehrausgaben bei Bewirtschaftungskosten und Baumaßnahmen" von 26.431,0 TEuro um 16.967.640 Euro auf 9.463.360 Euro.

Artikel 3 des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Beauftragte oder den Beauftragten für Flüchtlings-, Asyl- und Zuwanderungsfragen vom 25. September 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 463):

Das Gesetz über die Feststellung eines Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2023 (Haushaltsgesetz 2023) vom 23. März 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 84), wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Der Sachhaushalt wird wie folgt geändert:

    KapitelSeiteTitelZweckSoll 2023 in T€Änderungsvorschlag Soll 2023 in T€Differenz in T€
    01 0441422 01Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamtinnen und Beamten (Richterinnen und Richter)0,025,025,0
    01 0441412 02Aufwandsentschädigung für die Flüchtlingsbeauftragte oder den Flüchtlingsbeauftragten24,018,0-6,0
    01 0441428 01Beschäftigungsentgelte an Vertretungs- und Aushilfskräfte518,2499,2-19,0
  2. 2.

    Die Stellenpläne werden wie folgt geändert:

    Bei Titel 01 04 42201 wird eine Stelle A16 eingerichtet; Erläuterung: Für eine hauptamtliche Flüchtlingsbeauftragte oder einen hauptamtlichen Flüchtlingsbeauftragten. (Das Grundgehalt soll sich abweichend von § 28 Abs. 1 SHBesG nach der höchsten Erfahrungsstufe bemessen.)