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  • ab 01.01.2008 (aktuelle Fassung)

§ 1 HG 2008/2009 - Feststellung des Haushaltsplans

Bibliographie

Titel
Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 (Haushaltsgesetz 2008/2009)
Redaktionelle Abkürzung
HG 2008/2009,MV
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Mecklenburg-Vorpommern
Gliederungs-Nr.
630-25

(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 wird in Einnahmen und Ausgaben auf

  1. 1.

    7.137.907.100 Euro für das Haushaltsjahr 2008 und

  2. 2.

    7.035.508.500 Euro für das Haushaltsjahr 2009

festgestellt.

(2) Hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen wird der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 auf

  1. 1.

    1.339.959 000 Euro für das Haushaltsjahr 2008 und

  2. 2.

    1.107.424 000 Euro für das Haushaltsjahr 2009

festgestellt.