§ 1 HG 2008/2009 - Feststellung des Haushaltsplans
Bibliographie
- Titel
- Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 (Haushaltsgesetz 2008/2009)
- Redaktionelle Abkürzung
- HG 2008/2009,MV
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Mecklenburg-Vorpommern
- Gliederungs-Nr.
- 630-25
(1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 wird in Einnahmen und Ausgaben auf
- 1.
7.137.907.100 Euro für das Haushaltsjahr 2008 und
- 2.
7.035.508.500 Euro für das Haushaltsjahr 2009
festgestellt.
(2) Hinsichtlich der Verpflichtungsermächtigungen wird der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Haushaltsplan des Landes Mecklenburg-Vorpommern für die Haushaltsjahre 2008 und 2009 auf
- 1.
1.339.959 000 Euro für das Haushaltsjahr 2008 und
- 2.
1.107.424 000 Euro für das Haushaltsjahr 2009
festgestellt.