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Gemeinsame Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen (ThürGGO)

Bibliographie

Titel
Gemeinsame Geschäftsordnung für die Landesregierung sowie für die Ministerien und die Staatskanzlei des Freistaats Thüringen (ThürGGO)
Amtliche Abkürzung
ThürGGO
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Thüringen
Gliederungs-Nr.
1103-3

Vom 13. Mai 2015 (GVBl. S. 81)

Zuletzt geändert durch Beschluss vom 21. Juli 2020 (GVBl. S. 444)

Aufgrund des Artikels 76 Abs. 3 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen vom 25. Oktober 1993 (GVBl. S. 625), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Oktober 2004 (GVBl. S. 745), gibt sich die Landesregierung folgende Geschäftsordnung:

Inhaltsübersicht(1)§§
Erster Teil
Regierung
Ministerpräsident und Minister1
Unterrichtung des Ministerpräsidenten2
Staatskanzlei3
Zweiter Teil
Organisation
Aufbau der Ministerien und der Staatskanzlei4
Dritter Teil
Zeichnungsbefugnis
Zeichnung5
Mitzeichnung6
Vierter Teil
Zusammenarbeit
Beteiligung anderer Ministerien7
Medien- und Öffentlichkeitsarbeit8
Arbeitsprogramm9
Fünfter Teil
Kabinettangelegenheiten, Gesetze, Rechtsverordnungen
Kabinettangelegenheiten10
Kabinettvorlagen11
Behandlung von Kabinettsachen im Geschäftsgang12
Vorbereitung der Kabinettsitzungen13
Teilnahme an den Kabinettsitzungen14
Kabinettsitzungen15
Beschlussfähigkeit, Abstimmung16
Niederschriften über die Kabinettsitzungen17
Schriftliches Beschlussverfahren18
Referentenentwürfe, erster Kabinettdurchgang19
Beteiligung der Verbände20
Anhörung anderer Stellen und der Öffentlichkeit21
Unterrichtung des Landtags über Referentenentwürfe22
Form eines Gesetzentwurfs23
Rechtliche Prüfung24
Vorlage von Gesetzentwürfen, zweiter Kabinettdurchgang, Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Berufsreglementierungen25
Vorbereitung, rechtliche Prüfung und Vorlage von Rechtsverordnungen26
Verkündung von Rechtsverordnungen27
Amtliche Blätter28
Sechster Teil
Landtags- und Bundesratsangelegenheiten, Verkehr mit außerhalb der Landesregierung stehenden Stellen
Einbringen von Vorlagen beim Landtag29
Landtagsdrucksachen30
Vorbereitung der Landtagssitzungen31
Teilnahme an den Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse32
Anfragen und Anträge33
Große Anfragen34
Kleine Anfragen35
Mündliche Anfragen36
Anträge und Gesetzentwürfe aus der Mitte des Landtags37
Behandlung von Petitionen38
Berichtsersuchen39
Sonstiger Verkehr mit dem Landtag40
Bundesratssachen41
Verkehr mit Bundes- und Landesbehörden sowie mit Organen der Europäischen Union42
Verkehr mit nachgeordneten Behörden, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts43
Verkehr mit amtlichen Stellen im Ausland und ausländischen Dienststellen sowie Aufnahme von Verhandlungen über zwischenstaatliche Vereinbarungen44
Verhandlungen über länderübergreifende Vereinbarungen45
Siebenter Teil
Schlussbestimmungen
Einsatz von Informationstechniken, elektronischer Datenverkehr46
Geschlechteradressierung47
Inkrafttreten, Außerkrafttreten48

Die Inhaltsübersicht wurde redaktionell angepasst.